Direkt zum Inhalt
Direkt zum Inhalt
AG Freiberg

Stromversorger Sparenergie muss Verbraucher Abschläge zurückzahlen

Rentenrebellen

Das Amtsgericht Freiberg hat die Sparenergie GmbH, eine Stromanbieterin aus Dresden, rechtskräftig verurteilt, an einen 84-jährigen Verbraucher von diesem geleistete Abschläge zurückzuzahlen (Az.: 3 C 346/15). Dies teilte die Verbraucherzentrale Sachsen (VZ) am 23.08.2016 mit. Der Vertrag sei dem Verbraucher untergeschoben worden, schreibt die VZ. Der Anwalt des Dresdner Unternehmens sei vor Gericht nicht erschienen und auch anschließend nicht gegen das Urteil vorgegangen.

84-Jähriger in ungünstigeren Vertrag gedrängt

Der 84-Jährige sei durch das Unternehmen in einen für ihn ungünstigen Vertrag gedrängt worden, so die VZ. Der Mann habe bis dahin als ehemaliger Angestellter des örtlichen Stromversorgers nur die Grundgebühren gezahlt. Ein Stromanbieterwechsel sei für ihn daher nie in Betracht gekommen. Dennoch habe ihn eine Vertreterin der Sparenergie GmbH besucht, weil sie angeblich habe prüfen wollen, ob er seine Stromkosten senken könne. Dem betagten Mann sei nicht bewusst gewesen, dass er durch die Unterzeichnung des Formulars einen Stromanbieterwechsel in Gang setzte. 

AG Freiberg: Sparenergie muss Abschläge zurückzahlen

Als der Mann die Mitteilung über den monatlichen Abschlag erhalten habe, habe der Schwiegersohn als Bevollmächtigter mehrfach vergeblich versucht den Vertrag zu widerrufen. Die Sparenergie GmbH habe weiter die monatlichen Abschläge verlangt und versucht, die angeblich offenen Forderungen einzuklagen. Aus Angst, dass die Stromversorgung eingestellt würde, habe der 84-Jährige zunächst unter Vorbehalt die geforderte Gesamtsumme von 435 Euro gezahlt. Während der gerichtlichen Auseinandersetzung habe er Widerklage erhoben, um die gezahlte Summe zurückzufordern. Laut VZ verurteilte das AG Freiberg die Sparenergie GmbH zur Rückzahlung der 435 Euro nebst Zinsen.