LG Frankfurt am Main verbietet irreführende Werbung für "Lenor Superkonzentrat"

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LG Frankfurt am Main verbietet irreführende Werbung für "Lenor Superkonzentrat". beck-aktuell, 22.09.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/187691)
Procter & Gamble darf das sogenannte Lenor Superkonzentrat nicht länger mit der Aussage “+30% mehr Wäschen pro Liter“ bewerben. Dies hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden. Zur Begründung habe das Gericht auf eine Irreführung der Verbraucher verwiesen, meldet die Verbraucherzentrale Hamburg am 21.09.2015.
Verbraucherzentrale: Tatsächlich nur gut 10% mehr Wäschen
Die Werbeaussage sei zwar objektiv richtig, werde von der allgemeinen Verbraucherschaft aber mit einer unrichtigen Vorstellung verbunden, erläutert die Verbraucherzentrale. Jeder durchschnittlich informierte Verbraucher werde das neue Produkt nämlich mit dem alten vergleichen und vermuten, dass er “+30% mehr“ Waschladungen pro Flasche erhält. Doch weil Procter & Gamble mit der Einführung des verbesserten Konzentrats die Füllmenge pro Flasche Lenor von 1.200 Milliliter auf 950 Milliliter gesenkt habe, seien es tatsächlich nur gut 10% mehr Wäschen. Mit dem Zusatz “pro Liter“ habe Procter & Gamble zwar auf die tatsächliche Bezugsgröße hingewiesen, aber in einer viel kleineren Schriftgröße. Damit würden Kunden "hinters Licht geführt", so die Verbraucherzentrale.
- Redaktion beck-aktuell
- LG Frankfurt a. M.
- Keine Angabe
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LG Frankfurt am Main verbietet irreführende Werbung für "Lenor Superkonzentrat". beck-aktuell, 22.09.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/187691)



