LG München II untersagt Kleidertauschportal Zamaro unlautere Abofalle

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LG München II untersagt Kleidertauschportal Zamaro unlautere Abofalle. beck-aktuell, 19.07.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/172921)
Die Firma Zamaro GmbH, die ein Kleidertauschportal unterhält, muss Nutzer ab sofort klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über Laufzeit und Preis ihrer kostenpflichtigen Mitgliedschaften informieren. Das hat das Landgericht München II mit Urteil vom 19.07.2016 entschieden, wie die Verbraucherzentrale Bayern mitteilt (Az.:2 HK O 2730/16).
Verbraucherzentrale moniert typische Abofalle
Die Verbraucherschützer hatten die bayerische Firma im Juni abgemahnt. “Die Zamaro GmbH arbeitet mit unzulässigen Geschäftspraktiken“, sagte Annika Grimme, Juristin der Verbraucherzentrale Bayern. “Es handelt sich hier um eine typische Abofalle.“ Das Kleidertauschportal sei nicht bereit gewesen, ihr Geschäftsgebaren umzustellen, weshalb die Verbraucherzentrale Bayern eine einstweilige Verfügung vor Gericht erwirkte. Mit der Abmahnung habe sie auf zahlreiche Beschwerden reagiert, die in den letzten Wochen eingegangen seien.
Online-Kunden schlossen nichtsahnend teure Mitgliedschaft ab
Die Masche der Zamaro GmbH sei für Nutzer nur schwer zu durchschauen, sagte die Rechtsexpertin: Nach ihrer Registrierung erhielten sie hundert Punkte gutgeschrieben. Damit hätten die User die im Webshop angebotene gebrauchte Ware kostenlos bestellen können. Es sollten nur Versandkosten anfallen. Die Nutzer wurden deshalb gebeten, ihre Daten für den Bankeinzug anzugeben. Im Bestellvorgang der Kleidungsstücke verbarg sich allerdings eine Abofalle. Mit dem Absenden ihrer Daten schlossen die Verbraucher nichtsahnend eine dreimonatige Mitgliedschaft bei der Zamaro GmbH ab - zu einem Gesamtpreis von 384 Euro.
- Redaktion beck-aktuell
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LG München II untersagt Kleidertauschportal Zamaro unlautere Abofalle. beck-aktuell, 19.07.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/172921)



