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Kein Zugang zur Straße

Gartenbesitzer darf über Nachbargrundstück gehen

Leitplanken für KI-unterstützte Justiz

Hat ein Grundstücksbesitzer keinen eigenen Zugang zur Straße, darf er über das Nachbargrundstück gehen. Dies hat das LG Lübeck in einem Fall entschieden, in dem eine Frau den Weg zur Gartenparzelle des Nachbarn mit Pflanzsteinen blockiert hatte – diese muss sie nun beseitigen.

Die Gartenparzelle des Nachbarn hatte keine eigene Verbindung zur öffentlichen Straße. Dieser habe daher ein Notwegerecht über das Grundstück der Frau, so das Landgericht. Diesen Weg müsse er ungehindert nutzen können. Beeinträchtigungen müsse die Frau hinnehmen. Das Gesetz schreibe einen Vorrang des Notwegerechts vor.