Ist es die Wärmepumpe oder doch nur der Tinnitus?

Zitiervorschlag
Ist es die Wärmepumpe oder doch nur der Tinnitus?. beck-aktuell, 22.07.2026 (abgerufen am: 22.07.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/202581)
Weil die neue Wärmepumpe der Nachbarn ihr Schlafzimmer tieffrequent zum Vibrieren bringe, klagte ein älteres Anwohnerpaar über die Verschlimmerung ihrer körperlichen Gebrechen. Das LG Bielefeld konnte das jedoch auch nach gründlichster Prüfung nicht nachvollziehen.
Das LG Bielefeld hat eine auf Lärmimmissionen einer Wärmepumpe gerichtete Unterlassungsklage abgewiesen. Es fehle an einer unzumutbaren Geräuschbelästigung (Urteil vom 09.06.2026 – 1 O 310/24).
Nach der Errichtung seines Doppelhauses erhielt ein Eigentümer Post vom Nachbargrundstück. Die über 80-jährigen Anwohner beschwerten sich über die neu eingebaute Wärmepumpe, deren Ventilatoren in Richtung ihres Hauses zeigten. Vor allem in der Nachtzeit produziere die Wärmepumpe einen derart tief brummenden Lärm, dass sogar ihre Schlafzimmermöbel vibrierten. Es komme daher zu Schlafstörungen, Durchschlafstörungen, Magenbeschwerden und Erschöpfungszuständen, die nun zusätzlich ärztlich behandelt werden müssten. Zwar habe die Frau des Hauses schon seit Längerem einen Tinnitus, dieser werde jedoch durch die Wärmepumpe verschlimmert.
Nach einem erfolglosen Schlichtungsverfahren nahmen die Nachbarn die Eigentümer daraufhin gerichtlich auf Unterlassung in Anspruch. Selbst wenn es Grenzwerte für niedrigfrequente Grenzwerte geben sollte – wovon man nicht überzeugt sei – verpflichte das Gebot der Rücksichtnahme zur Abschaltung der Wärmepumpe in der Nachtzeit.
Das LG Bielefeld schickte zwei Sachverständige auf das Grundstück, die allerdings auch nach gründlichen Messungen keine niedrigfrequente Schallbelastung feststellen konnten.
Wärmepumpe sogar leiser als gedacht
Dabei waren die Bedingungen zum Messungstermin besonders "lärmfreundlich". Weil die Wärmepumpe an diesem Tag so gut wie nicht gelaufen war, versetzten die Sachverständigen sie manuell in Vollastbetrieb, um an verschiedenen Punkten die Immissionen zu messen. Die Wetterlage – windstill, bewölkt, 5 Grad Celsius und eine relative Luftfeuchte von 60% – habe die Ausbreitung des Schalls nach der DIN 45645-1 sogar noch begünstigt.
Man maß zunächst direkt vor der Wärmepumpe und stellte fest, dass die Wärmepumpe mit 27 dB(A) selbst unter Volllast weit unter dem Richtwert der TA Lärm von 35 dB(A) lag. Am Balkon sowie am Arbeitszimmerfenster lasse sich höchstens eine marginale Lärmerhöhung von 1dB(A) feststellen – viel prominenter sei jedoch der Lärm der nahegelegenen Bundesautobahn und Bundesstraße. Ähnlich lag es auch im Schlafzimmer der klagenden Nachbarn. Die Sachverständigen führten sogar – auf Bitte des Gerichts – einzelne Messungen in jeglichen Frequenzbereichen durch, doch auch in den tieferen Bereichen fiel kein besonderer Ausschlag auf. Es drängen zwar Schallwellen ein, diese seien allerdings keine wesentliche Beeinträchtigung.
Kein Zusammenhang mit körperlichen Beschwerden
Die 1. Zivilkammer betont, dass es für die Frage zumutbarer Geräuschbelästigung nicht auf das subjektive Empfinden der Betroffenen, sondern auf das eines "verständigen Durchschnittsmenschen" ankomme. Zwar könnten besondere Umstände des Einzelfalls die Bewertung grundsätzlich ändern, die körperliche Verfassung der inzwischen über 80-Jährigen müsse aber außer Betracht bleiben. So habe der Sachverständige den Lärm auch subjektiv im Schlafzimmer nicht wahrnehmen können. Passend dazu hatten die klagenden Nachbarn außerdem eingeräumt, dass der bereits bestehende Tinnitus auch "niedrigfrequente Brummtöne" erfasse. Ob diese nun immer schon da waren oder kausal verschlimmert worden seien, lasse sich hier nicht feststellen.
- Redaktion beck-aktuell, tbh
- LG Bielefeld
- Urteil vom 09.06.2026
- 1 O 310/24
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Ist es die Wärmepumpe oder doch nur der Tinnitus?. beck-aktuell, 22.07.2026 (abgerufen am: 22.07.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/202581)



