Viertes Kind chinesischer Eltern bekommt Flüchtlingsstatus

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Christine Cornelius: Viertes Kind chinesischer Eltern bekommt Flüchtlingsstatus. beck-aktuell, 15.09.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/170306)
Chinesen mit mehr als zwei Kindern können wegen der strikten Familienpolitik in ihrer Heimat darauf hoffen, dass ihr Nachwuchs in Deutschland den Flüchtlingsstatus bekommt. Laut einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg in Mannheim vom 15.09.2016 (Az.: A 11 S 1125/16) muss das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einen 2015 geborenen Sohn chinesischer Eltern als Flüchtling anerkennen. Diese Entscheidung könnte bundesweit Signalwirkung haben, sagte ein VGH-Sprecher.
Eltern mit vier Kindern befürchten Diskriminierung in China
In China gab es lange eine Ein-Kind-Politik. Seit Anfang 2016 dürfen chinesische Paare zwei Kinder haben. Die Eltern des Jungen waren vor Gericht gezogen, weil sie für ihr viertes Kind gesellschaftliche Diskriminierung in China fürchten. Unter anderem deshalb möchten sie in der Bundesrepublik bleiben.
Familienflüchtlingsschutz hier dennoch ausgeschlossen
Jedes Asylverfahren sei ein Einzelfall, erklärte ein Sprecher des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Bekomme das Kind den Flüchtlingsstatus zuerkannt, könne sich dadurch zwar grundsätzlich auch für die Eltern ein Anspruch auf Familienflüchtlingsschutz ergeben. Das setze aber voraus, dass die Familie bereits im Heimatland bestanden habe. Das sei im konkreten Fall nicht so: Die beiden unverheirateten Chinesen lernten sich erst in Deutschland kennen und bekamen alle vier Kinder hier.
Familie fürchtet Abschiebung nach China
Der Anwalt der Familie aus Bruchsal hatte am 14.09.2016 am Rande der Verhandlung gesagt, die Eltern könnten ihrem Sohn in ihrer Heimat keine Zukunft bieten. "In China würde er nicht registriert werden, könnte nicht in die Schule und bekäme keine Sozialleistungen. Er wäre ausgegrenzt von jeder Förderung der Entwicklung." Außerdem müssten die Eltern mit einer empfindlichen Geldstrafe rechnen. Die Familie lebe mit der Angst, nach China abgeschoben zu werden.
Eltern geduldet – Bislang subsidiärer Schutz für ihr drittes und viertes Kind
Das Paar und das erste und zweite Kind haben in Deutschland den Status der Duldung. Für das dritte und vierte Kind der beiden Chinesen galt bislang subsidiärer Schutz. Dieser wird Menschen zugestanden, die in ihrer Heimat zwar nicht individuell verfolgt werden, aber dennoch wegen Gefahr für Leib und Leben vorläufig in Deutschland bleiben dürfen.
- dpa
- VGH Mannheim
- Entscheidung vom 15.09.2016
- A 11 S 1125/16
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Christine Cornelius: Viertes Kind chinesischer Eltern bekommt Flüchtlingsstatus. beck-aktuell, 15.09.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/170306)



