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VG Trier

Winzer müssen beim Online-Vertrieb ihrer Weine auf Sulfite hinweisen

Rentenrebellen

Das Landgericht Trier hat einem Winzer per einstweiliger Verfügung verboten, über Ebay Wein zu vertreiben, ohne auf darin enthaltene Sulfite hinzuweisen. Die Verpflichtung zur Kennzeichnung ergebe sich aus der Lebensmittelinfo-Verordnung (Beschluss vom 08.07.2015, Az.: 7 HK O 41/15).

VG: Grenzwert für Kennzeichnungspflicht bei Weinen bereits durch natürliche Gärung überschritten

Antragsteller war ein Verbraucherschutzverein, Antragsgegner ein Winzer aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich. Das VG führt aus, die Verpflichtung zur Kennzeichnung des Weines im Fernabsatz ergebe sich aus Art. 14 Abs. 1 und Art. 9 Abs. 1 c) in Verbindung mit Anhang II Nr. 12 Lebensmittelinfo-Verordnung. Danach müsse auf Schwefelstoffe oder Sulfite hingewiesen werden, wenn deren Konzentration in dem Lebensmittel mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/l beträgt. Nach dem Vortrag des Antragstellers enthalte aber jeder Wein aufgrund der natürlichen Gärung einen Sulfitgehalt von mehr als 10 mg/l.