Winzer müssen beim Online-Vertrieb ihrer Weine auf Sulfite hinweisen

Zitiervorschlag
Winzer müssen beim Online-Vertrieb ihrer Weine auf Sulfite hinweisen. beck-aktuell, 29.07.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/189961)
Das Landgericht Trier hat einem Winzer per einstweiliger Verfügung verboten, über Ebay Wein zu vertreiben, ohne auf darin enthaltene Sulfite hinzuweisen. Die Verpflichtung zur Kennzeichnung ergebe sich aus der Lebensmittelinfo-Verordnung (Beschluss vom 08.07.2015, Az.: 7 HK O 41/15).
VG: Grenzwert für Kennzeichnungspflicht bei Weinen bereits durch natürliche Gärung überschritten
Antragsteller war ein Verbraucherschutzverein, Antragsgegner ein Winzer aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich. Das VG führt aus, die Verpflichtung zur Kennzeichnung des Weines im Fernabsatz ergebe sich aus Art. 14 Abs. 1 und Art. 9 Abs. 1 c) in Verbindung mit Anhang II Nr. 12 Lebensmittelinfo-Verordnung. Danach müsse auf Schwefelstoffe oder Sulfite hingewiesen werden, wenn deren Konzentration in dem Lebensmittel mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/l beträgt. Nach dem Vortrag des Antragstellers enthalte aber jeder Wein aufgrund der natürlichen Gärung einen Sulfitgehalt von mehr als 10 mg/l.
- Redaktion beck-aktuell
- VG Trier
- Beschluss vom 08.07.2015
- 7 HK O 41/15
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Winzer müssen beim Online-Vertrieb ihrer Weine auf Sulfite hinweisen. beck-aktuell, 29.07.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/189961)



