Gymnasiallehrer ist nach sexuellem Missbrauch einer Schülerin aus Schuldienst zu entfernen

Zitiervorschlag
Gymnasiallehrer ist nach sexuellem Missbrauch einer Schülerin aus Schuldienst zu entfernen. beck-aktuell, 28.07.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/190061)
Wegen sexuellen Missbrauchs Schutzbefohlener war ein Lehrer, der an einem Gymnasium im Raum Koblenz unterrichtet hatte, zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Mit Urteil vom 23.06.2015 hat das Verwaltungsgericht Trier nun den Lehrer auch aus dem Schuldienst entfernt. Sexuelle Verfehlungen von Lehrern an ihnen anvertrauten Schülern beträfen stets den Kernbereich ihrer beruflichen Pflichten und machten den Beamten regelmäßig untragbar (Az.: 3 K 1893/14.TR).
Uneingeschränkt korrektes Verhalten gegenüber Schülern erwartet
Ein Lehrer sei dazu verpflichtet, sich in sexueller Hinsicht uneingeschränkt korrekt zu verhalten und habe insbesondere körperliche Distanz zu wahren, um einem Missbrauch des Autoritätsgefälles vorzubeugen, argumentierte das VG. Sexuelle Verfehlungen von Lehrern an ihnen anvertrauten Schülern beträfen stets den Kernbereich ihrer beruflichen Pflichten und machten den Beamten regelmäßig untragbar. Ein solches sexuelles Fehlverhalten beeinträchtige damit nicht nur das Ansehen des Berufsbeamtentums, sondern zeige in der Regel auch die Nichteignung für den Lehrerberuf. Denn Schüler, Eltern, Dienstherr und Öffentlichkeit müssten sich unbedingt darauf verlassen können, dass sexuelle Verfehlungen von Lehrern gegenüber Schülern innerhalb und außerhalb des schulischen Umfelds unterblieben.
Lehrer hatte sexuelle Handlungen eingeräumt
Im konkreten Fall hatte der Lehrer sexuelle Handlungen an einer seinerzeit minderjährigen Schülerin vorgenommen und war deshalb wegen sexuellen Missbrauchs Schutzbefohlener strafrechtlich zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten auf Bewährung verurteilt worden, nachdem er den Missbrauch eingeräumt hatte. Im disziplinarrechtlichen Verfahren widerrief er sein Geständnis und stellte die Glaubwürdigkeit der betreffenden Schülerin in Frage. Diese wurde daraufhin im gerichtlichen Verfahren von den Richtern als Zeugin gehört und aufgrund ihrer detail- und widerspruchsfreien Schilderung der Geschehnisse für glaubwürdig befunden. Auch habe der beklagte Lehrer keine überzeugende Motivationslage für den Widerruf seines Geständnisses darzulegen vermocht.
- Redaktion beck-aktuell
- VG Trier
- Urteil vom 23.06.2015
- 3 K 1893/14.TR
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Gymnasiallehrer ist nach sexuellem Missbrauch einer Schülerin aus Schuldienst zu entfernen. beck-aktuell, 28.07.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/190061)



