VG Trier bejaht Flüchtlingsstatus für syrische Asylbewerber

Zitiervorschlag
VG Trier bejaht Flüchtlingsstatus für syrische Asylbewerber. beck-aktuell, 10.10.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/169231)
Syrischen Asylbewerbern, die illegal aus Syrien ausgereist sind, sich länger im westlichen Ausland aufgehalten und einen Asylantrag gestellt haben, steht bei kumulativem Vorliegen dieser drei Voraussetzungen wegen drohender politischer Verfolgung im Fall der Rückkehr ein Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft zu. Dies hat das Verwaltungsgericht Trier mit Urteilen vom 10.10.2016 entschieden. Es hält damit nach eingehender Überprüfung der aktuellen Auskunftslage an seiner bisherigen Rechtsprechung zu Syrien fest.
Gefahr politisch motivierter menschenrechtswidriger Behandlung gegeben
Nach der aktuellsten Erkenntnislage für Personen, die aus Sicht der syrischen Sicherheitsbehörden verdächtig seien, die Opposition zu unterstützen, bestehe die konkrete Gefahr politisch motivierter menschenrechtswidriger Behandlung, so das VG. Der syrische Staat nehme die vorgenannten Umstände zum Anlass, eine regierungsfeindliche Gesinnung zu vermuten. Die illegale Ausreise und die damit verbundene Aufkündigung der von der syrischen Regierung geforderten Loyalität im Kampf gegen die Oppositionsgruppierungen, der längere Aufenthalt in einem westlichen Land, mit dem aus Sicht der syrischen Regierung eine Identifikation mit der westlichen Unterstützung der Opposition in Syrien zum Ausdruck gebracht werde und die Asylantragstellung, mit der ein dauerhafter Bruch mit dem syrischen Staat verbunden werde, würden zum Anlass systematischer Verfolgung genommen.
Bei Rückkehrern wird oppositionelle Gesinnung vermutet
Es bestehe für jeden Rückkehrer über den einzigen internationalen Flughafen Damaskus die potentielle Gefahr, dass ihm eine oppositionelle Gesinnung zugeschrieben werde. Die Regierung habe auch aufgrund der neueren militärischen Unterstützung durch Russland und den Iran die Machtmittel zu entsprechenden Maßnahmen. Zudem gehe auch von nichtstaatlichen Akteuren in Syrien in deren Machtbereich die Gefahr politischer Verfolgung aus, was derzeit auch eine inländische Fluchtalternative ausschließe. Gegen die Entscheidungen können die Beteiligten innerhalb eines Monats die Zulassung der Berufung bei dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragen.
- Redaktion beck-aktuell
- VG Trier
- Urteil vom 10.10.2016
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VG Trier bejaht Flüchtlingsstatus für syrische Asylbewerber. beck-aktuell, 10.10.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/169231)



