Landkreise können Gemeinden nicht zu Kosten der Förderzentren mit Schwerpunkt "Geistige Entwicklung" heranziehen

Zitiervorschlag
Landkreise können Gemeinden nicht zu Kosten der Förderzentren mit Schwerpunkt "Geistige Entwicklung" heranziehen. beck-aktuell, 13.07.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/190871)
Besuchen Schüler aus einer kreisangehörigen Gemeinde ein vom Landkreis getragenes Förderzentrum mit dem Schwerpunkt "Geistige Entwicklung", so muss die Gemeinde dem Kreis hierfür keinen finanziellen Ausgleich gewähren. Dies hat das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein am 08.07.2015 in zwei Musterklagen unter Verweis darauf entschieden, dass entsprechende Förderzentren in originärer Trägerschaft der Kreise stünden, die damit eine überörtlich wahrzunehmende Aufgabe erfüllten. In beiden Verfahren hatten die Kreise Ansprüche auf Zahlung von Schulkostenbeiträgen gegen kreisangehörige Gemeinden geltend gemacht (Az.: 9 A 162/14 und 9 A 300/14). Gegen das Urteil kann binnen eines Monats nach Zustellung die vom Verwaltungsgericht wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassene Berufung eingelegt werden.
Förderzentren bisher über Kreisumlage finanziert
Die Kreise sind Träger von Förderzentren mit dem Schwerpunkt "Geistige Entwicklung", die von Kindern aus den beklagten Gemeinden besucht werden. Die Förderzentren mit dem Schwerpunkt "Geistige Entwicklung" stehen anders als allgemeinbildende Schulen oder Förderzentren mit dem Schwerpunkt "Lernen" in der originären Trägerschaft der Kreise. Diese haben bislang von den Gemeinden dafür keine Schulkostenbeiträge erhoben, sondern sie aus eigenen Mitteln, das heißt im Wesentlichen über die Kreisumlage finanziert. Landesweit geht es um Beträge zwischen 15 und 20 Millionen Euro.
Zuständiges Bildungsministerium sieht Zahlungspflicht der Wohnsitzgemeinden
Ausgangspunkt des Streits bildet die Neufassung der Rechtsgrundlage über Schulkostenbeiträge im Jahr 2007 (§ 111 Abs. 1 Satz 1 SchulG).
Seit 2012 vertritt das zuständige Bildungsministerium eine andere Auffassung als noch 2007. Damals ging das Ministerium davon aus, dass sich an der bisherigen Rechtslage durch die Neufassung nichts geändert hat. Heute meint es, dass die Vorschrift auch Ansprüche der Kreise gegen die Städte und Gemeinden begründet, in denen die in den Förderzentren "Geistige Entwicklung" beschulten Kinder wohnen.
VG: Neu gefasste Vorschrift erfasst nur Förderzentren in gemeindlicher Trägerschaft
Das VG hat die Klagen der Kreise abgewiesen. Es folgt damit der Auffassung der Gemeinden. Der Wortlaut des § 111 Abs. 1 Satz 1 SchulG für sich genommen können zwar den Anspruch der Kreise rechtfertigen. Sowohl die Systematik der gesetzlichen Regelungen, der Sinn und Zweck der Vorschrift als auch insbesondere die Entstehungsgeschichte hätten das VG allerdings zu einer einschränkenden Auslegung bewogen. Gemeint seien nur die Förderzentren in gemeindlicher Trägerschaft.
Originäre Trägerschaft der Kreise schließt Ausgleichsanpruch gegen Gemeinden aus
Mit der Regelung des § 111 Abs. 1 SchulG sei beabsichtigt, dass Gemeinden einen Ausgleich für ersparte Aufwendungen leisten, wenn Kinder Schulen oder Förderzentren im Bereich anderer Gemeinden besuchten. Die Wohnsitzgemeinden müssten dann einen Ausgleich leisten, wenn sie selbst Träger der betroffenen Schulart sein könnten. Das sei aber bei den Förderzentren mit Schwerpunkt "Geistige Entwicklung" nicht der Fall, die als überörtlich wahrzunehmende Aufgabe in originärer Trägerschaft der Kreise stünden. Für solche Aufgaben müssten die Kreise auch selbst die Kosten tragen und könnten sich nicht zu 100% bei den Gemeinden refinanzieren. Nach der vor 2007 geltenden Fassung sei dies eindeutig gewesen; wie sich aus den Gesetzesmaterialien ergebe, habe sich daran nichts ändern sollen.
- Redaktion beck-aktuell
- VG Schleswig-Holstein
- Urteil vom 08.07.2015
- 9 A 162/14; 9 A 300/14
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Landkreise können Gemeinden nicht zu Kosten der Förderzentren mit Schwerpunkt "Geistige Entwicklung" heranziehen. beck-aktuell, 13.07.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/190871)



