Kein Rechtsschutzbedürfnis schon gegen Auskunftsverlangen zu Steuer-CD-Datensätzen

Zitiervorschlag
Kein Rechtsschutzbedürfnis schon gegen Auskunftsverlangen zu Steuer-CD-Datensätzen. beck-aktuell, 16.06.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/174566)
Das Verwaltungsgericht des Saarlandes hat zwei Eilanträge zurückgewiesen, mit denen die Antragsteller die Untersagung eines Auskunftsverlangens des Landtagsausschusses für Finanzen und Haushaltsfragen des Landtages des Saarlandes gegenüber dem Ministerium für Finanzen und Europa im Zusammenhang mit sogenannten Steuer-CD-Datensätzen begehrt haben. Für den begehrten quasi vorbeugenden Rechtsschutz bestehe kein Rechtsschutzbedürfnis, so das Gericht (Beschlüsse vom 14.06.2016, Az.: 3 L 765/16, 3 L 766/16).
VG: Offenbarung personenbezogener steuerlicher Daten nicht zu befürchten
Das Gericht in Saarlouis stellte klar, dass den Antragstellern sehr wohl zuzumuten sei, die Entscheidung der zur Erteilung von Auskünften aufgeforderten Finanzbehörden abzuwarten und dagegen gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen. Es sei auch nicht zu befürchten, dass ohne Wissen der Antragsteller und ohne dass ihnen die Möglichkeit gegeben wird, Rechtsschutz vor dem Finanzgericht zu erlangen, personenbezogene steuerliche Daten offenbart werden, heißt es in den jetzt mitgeteilten Beschlüssen weiter.
- Redaktion beck-aktuell
- VG Saarlouis
- Beschluss vom 14.06.2016
- L 765/16; 3 L 766/16
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Kein Rechtsschutzbedürfnis schon gegen Auskunftsverlangen zu Steuer-CD-Datensätzen. beck-aktuell, 16.06.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/174566)



