16 Monate Wartezeit auf Asylentscheidung unzumutbar

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16 Monate Wartezeit auf Asylentscheidung unzumutbar. beck-aktuell, 15.10.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/186521)
Wie lange müssen Flüchtlinge auf eine Entscheidung über ihren Asylantrag warten? Eine gerichtliche Grundsatzentscheidung in dieser Frage gibt es noch nicht. Das Verwaltungsgericht Osnabrück befand nun am 14.10.2015 im Fall eines Somaliers: 16 Monate Wartezeit sind mehr als genug. Das Gericht gab dem Bundesamt für Migration jetzt drei Monate Zeit, über den Asylantrag zu entscheiden. Den Antrag, dass das Verwaltungsgericht anstelle des Bundesamtes über den Asylantrag entscheiden soll, lehnte die Kammer allerdings ab (Az.: 5 A 390/15, nicht rechtskräftig).
Somalier wartet seit Juni 2014 auf Entscheidung
Der Afrikaner war im Mai 2014 nach Deutschland eingereist und hatte im Juni einen Asylantrag eingereicht. Einen Monat später befragte das Bundesamt ihn persönlich über sein Schicksal. Nach eigenen Angaben war der Mann vor der islamistischen Al-Shabab-Miliz aus seiner Heimat geflohen, nachdem die Terroristen seinen Vater bei einem Anschlag getötet und ihn selbst schwer verletzt hatten. Das Bundesamt traf auch nach mehreren Aufforderungen des Somaliers und seines Anwalts keine Entscheidung über das Asylersuchen, reagierte zum Teil noch nicht einmal auf die Briefe. In einer Stellungnahme an das Verwaltungsgericht verwies die Behörde auf die extrem angestiegenen Fallzahlen: So hatte es 2013 insgesamt 127.000 Asylanträge und 81.000 Entscheidungen gegeben, im Jahr 2014 dann schon 203.000 Anträge und 129.000 Entscheidungen.
VG: Priorisierung zugunsten von Menschen aus Westbalkanstaaten oder Syrien nur in Grenzen
Um mit der stetig steigenden Zahl der Anträge fertig zu werden, behandelte das Bundesamt Anträge von Menschen aus den Westbalkanstaaten oder aus Syrien mit Vorrang. Eine solche Priorisierung sei in einem gewissen Rahmen zulässig, sagte die Kammervorsitzende des Gerichts, Sabine Müller, bei der Urteilsverkündung. Allerdings müsse die Behörde auch die Anliegen von Menschen aus anderen Ländern in einer zumutbaren Frist bearbeiten. Denn diese Entscheidung habe großen Einfluss auf sein weiteres Leben.
Gericht entscheidet nicht über den Asylantrag
Das niedersächsische Verwaltungsgericht hat die fast eineinhalbjährige Wartezeit des somalischen Flüchtlings auf Bearbeitung seines Asylantrags jedenfalls als unzumutbar bewertet. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge müsse nun innerhalb von drei Monaten über den Antrag des Mannes entscheiden, befand die Kammer des Gerichts. Den Antrag, dass das Verwaltungsgericht anstelle des Bundesamtes über den Asylantrag entscheiden soll, lehnte die Kammer allerdings ab.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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16 Monate Wartezeit auf Asylentscheidung unzumutbar. beck-aktuell, 15.10.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/186521)



