Gesetzliche Grenzwerte schützen ausreichend

Zitiervorschlag
Gesetzliche Grenzwerte schützen ausreichend. beck-aktuell, 19.06.2026 (abgerufen am: 22.06.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/200256)
Ein Unternehmer aus Ludwigshafen stört sich an einem Mobilfunkmast in unmittelbarer Nähe seines Betriebs. Doch weil die gesetzlichen Grenzwerte eingehalten sind, kann er nichts tun.
Nach Aufstellung eines Mobilfunkmastes nur 16 Meter entfernt von seinem Betrieb sorgte sich ein Unternehmer aus Ludwigshafen um seine eigene Gesundheit und die seiner Mitarbeitenden. Deswegen ging er gegen die Standortbescheinigung vor, die die zuständige Bundesbehörde für den Mast erteilt hatte. Diese bestätigt den ordnungsgemäßen Betrieb und die Einhaltung der erforderlichen Sicherheitsabstände.
In seiner Klage monierte der Betriebsinhaber, die Mobilfunkstrahlung berge selbst bei Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte erhebliche Gesundheitsgefahren – unter anderem ein erhöhtes Krebsrisiko sowie Erbgutveränderungen. Er verwies dabei auf diverse wissenschaftliche Einzelstudien. Die in der maßgeblichen Verordnung (26. BImSchV) festgelegten Grenzwerte für elektromagnetische Felder seien willkürlich, veraltet und verletzten das im Grundgesetz verankerte Recht auf körperliche Unversehrtheit.
Keine eigenen Risikobewertungen durch Gerichte
Das VG Neustadt an der Weinstraße wies die Klage ab (Urteil vom 05.05.2026 – 5 K 53/25.NW). Die erteilte Standortbescheinigung sei rechtmäßig, da der erforderliche Sicherheitsabstand rechnerisch korrekt ermittelt worden sei und eingehalten werde.
Zudem bestätigte das Gericht die formelle und materielle Rechtmäßigkeit der gesetzlichen Grenzwerte. Dabei verwies es auf die gefestigte Rechtsprechung des BVerfG: Bei hochkomplexen und wissenschaftlich noch nicht abschließend geklärten Gefährdungslagen – wie den langfristigen Auswirkungen hochfrequenter Strahlung – stehe dem Verordnungsgeber ein weiter Einschätzungs- und Bewertungsspielraum zu.
Es sei nicht Aufgabe der Gerichte, bei wissenschaftlicher Ungewissheit anstelle der Fachbehörden eigene Risikobewertungen vorzunehmen oder auf Basis einzelner kritischer Studien neue Grenzwerte richterlich anzuordnen. Eine Verletzung der staatlichen Schutzpflicht für die Gesundheit könne nur dann gerichtlich festgestellt werden, wenn die geltenden Grenzwerte aufgrund neuer Erkenntnisse "evident unzureichend" geworden seien, also offensichtlich keinen Schutz mehr böten.
Dies sei hier nicht der Fall. Das Gericht betonte, dass die Bundesregierung das gesundheitliche Risiko durch Mobilfunkstrahlung fortlaufend beobachte und bewerte, unter anderem durch den Einsatz spezialisierter Gremien wie der Strahlenschutzkommission. Allein der Umstand, dass in Teilen der Wissenschaft über mögliche Risiken unterhalb der geltenden Grenzwerte diskutiert werde, reiche nicht aus, um die bestehenden rechtlichen Schutzvorkehrungen als verfassungswidrig einzustufen.
- Redaktion beck-aktuell, sst
- VG Neustadt
- Urteil vom 05.05.2026
- 5 K 53/25.NW
Zitiervorschlag
Gesetzliche Grenzwerte schützen ausreichend. beck-aktuell, 19.06.2026 (abgerufen am: 22.06.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/200256)



