Höhe eines Wohngebäudes bei dessen Errichtung nicht frei wählbar

Zitiervorschlag
Höhe eines Wohngebäudes bei dessen Errichtung nicht frei wählbar. beck-aktuell, 22.06.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/174246)
Ein Wohnhaus, das die Nachbargebäude in seiner Firsthöhe um einen Meter überragt, fügt sich nicht in ein homogenes Wohngebiet ein und ist deshalb unzulässig. Dies hat das Verwaltungsgericht Mainz mit Urteil vom 15.06.2016 entschieden. Eine Erhöhung könne auch nicht ausnahmsweise zugelassen werden, weil ansonsten eine negative Vorbildwirkung für andere Grundstücke in der Nachbarschaft entstehe, betonte das Gericht (Az.: 3 K 656/15.MZ).
Bauantrag abgelehnt
Dem klagenden Bauherrn war eine Baugenehmigung zum Abbruch eines bestehenden Gebäudes und zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit einer Firsthöhe von 9,50 Metern erteilt worden. Die Bauaufsichtsbehörde stellte bei einer Ortsbegehung fest, dass der Bauherr abweichend von der Baugenehmigung eine Firsthöhe von 10,57 Metern verwirklicht hatte. Daraufhin stellte der Bauherr einen entsprechenden Bauantrag, den die Bauaufsichtsbehörde unter Hinweis auf die in der Umgebung vorhandenen Gebäudehöhen von nur 8 bis 9,55 Meter ablehnte.
Wahrnehmbare Erscheinung vorhandener Bebauung maßgeblich
Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren wies das VG die Klage ab. Dass um ein Meter höhere Wohngebäude füge sich nicht in eine Umgebung ein, die von Wohngebäuden mit einer maximalen Firsthöhe von 9,55 Metern geprägt sei. Für die Bestimmung des Charakters der Umgebung werde auf die nach außen wahrnehmbare Erscheinung der vorhandenen Bebauung abgestellt. Dabei könne auch die absolute Höhe der baulichen Anlagen relevant sein. So sei auch hier die Umgebungsbebauung durch die Höhe der Gebäude mitbestimmt. Eine diese deutlich – nicht nur geringfügig – überschreitende Erhöhung füge sich daher nicht in die vorhandene Bebauung ein.
- Redaktion beck-aktuell
- VG Mainz
- Urteil vom 15.06.2016
- 3 K 656/15.MZ
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Höhe eines Wohngebäudes bei dessen Errichtung nicht frei wählbar. beck-aktuell, 22.06.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/174246)



