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VG Köln

Mehrfach wegen Drogendelikten verurteilter marokkanischer Staatsbürger darf ausgewiesen werden

Vergessene Anrechte

Das Verwaltungsgericht Köln hat die Klage eines in Deutschland geborenen marokkanischen Staatsbürgers, der mehrfach wegen Drogendelikten zu Freiheitsstrafen verurteilt worden war, gegen seine Ausweisung aus Deutschland abgewiesen. Der Schutz der hier lebenden Bevölkerung vor den gesundheitlichen Gefahren durch den Konsum von Drogen sei vorrangig gegenüber dem Interesse des Klägers, die Bindung zu seinem Kind vom Bundesgebiet aus zu pflegen (Urteil vom 23.08.2016, Az.: 5 K 4893/15).

Mehrfach wegen Drogendelikten verurteilt

Der 1981 in Deutschland geborene und hier aufgewachsene Kläger hat Umgangskontakt mit seinem in Deutschland lebenden Kind. Seit 2001 ist er regelmäßig strafrechtlich in Erscheinung getreten. So wurde er unter anderem wegen unerlaubter Einfuhr und unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge mehrfach zu Freiheitsstrafen verurteilt. Die zuständige Ausländerbehörde wies den Kläger daraufhin aus Deutschland aus und drohte ihm die Abschiebung nach Marokko an. Dagegen klagte dieser vor dem VG.

VG: Öffentliches Ausweisungsinteresse vorrangig gegenüber familiären Interessen

Das VG hat die Klage abgewiesen. Es bestehe die erhebliche Gefahr, dass der Kläger auch in Zukunft schwere Drogendelikte begehen werde. Das dadurch begründete öffentliche Ausweisungsinteresse wiege nach Würdigung aller Umstände des vorliegenden Einzelfalles schwerer als das Interesse des Klägers an einem weiteren Verbleib in Deutschland. Der Schutz der im Bundesgebiet lebenden Bevölkerung vor den gesundheitlichen Gefahren durch Drogenkonsum habe Vorrang vor dem Interesse des Klägers, seine familiären Bindungen vom Bundesgebiet aus zu pflegen, so das VG.