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VG Köln

Googles "Gmail“ ist ein Telekommunikationsdienst

Rentenrebellen

Der von Google betriebene Email- Dienst "Gmail“ ist ein Telekommunikationsdienst im Sinne des deutschen Telekommunikationsgesetzes und muss deswegen von Google bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden. Die Berufung wurde zugelassen (Urteil vom 11.11.2015, Az.: 21 K 450/15).

Anmeldung unter Androhung eines Zwangsgeldes gefordert

Vorausgegangen waren Bescheide vom Juli 2012 und Dezember 2014, mit denen die Bundesnetzagentur Google unter Androhung eines Zwangsgeldes zur Anmeldung aufgefordert hatte. Hiergegen hatte Google Inc. geklagt, hauptsächlich mit der Begründung, das Unternehmen kontrolliere bei Emails die technische Signalübertragung über das offene Internet nicht und übernehme dafür auch keine Verantwortung. Dies sei aber Voraussetzung für den Betrieb eines Telekommunikationsdienstes.

VG: Signalübertragung ist Google zuzurechnen

Dieser Auffassung ist das Gericht nicht gefolgt und hat die Klage abgewiesen. Auch wenn Google für die Signalübertragung keine eigenen Telekommunikationsnetze, sondern das offene Internet nutze, sei bei einer wertend-funktionalen Betrachtung die Signalübertragung gleichwohl überwiegend ihrem Email-Dienst zuzurechnen. Aus der Einordnung von "Gmail“ als Telekommunikationsdienst könnten gegebenenfalls weitere Rechte und Pflichten nach dem Telekommunikationsgesetz entstehen, etwa im Hinblick auf Anforderungen des Datenschutzes oder der öffentlichen Sicherheit.