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VG Greifswald

Angefochtene Oberbürgermeisterwahl in Greifswald vorläufig gültig

Parken in Pink

Die angefochtene Oberbürgermeisterwahl in Greifswald muss nach vorläufiger Rechtsauffassung des dortigen Verwaltungsgerichts nicht wiederholt werden. Den Vorschlag des Gerichts, die Klage zurückzuziehen, schlug der unterlegene CDU-Bewerber Jörg Hochheim am 19.01.2016 jedoch aus. Er hatte die Wahl angefochten, weil bei der Stichwahl im Mai 2015 die Tür zu einem Wahllokal wegen einer verrutschten Fußmatte bis zu 90 Minuten verschlossen war.

VG: Zeitweise verschlossene Tür höchstwahrscheinlich nicht erheblich

Hochheim hatte nur 15 Stimmen weniger als der Wahlsieger und heutige Oberbürgermeister Stefan Fassbinder von den Grünen. Das Gericht wollte noch am selben Tag eine Entscheidung verkünden. Wie der Vorsitzende Richter Harald Hünecke sagte, neigt das VG dazu, die zeitweise geschlossene Wahllokaltür für unbeachtlich zu halten.

Hinweis auf "mündigen Aktivbürger"

Der Gesetzgeber gehe vom "mündigen informierten Aktivbürger“ aus, der trotz zeitweilig verschlossener Tür ein zweites Mal zur Wahl gehen oder nach anderen Zugangsmöglichkeiten suchen würde. Zudem liege eine Unregelmäßigkeit nur dann vor, wenn es durch die Mitglieder des Wahlvorstandes zu einem Fehlverhalten gekommen sei.