VG Gera schiebt Bratwurst-Verkauf "über den Zaun" auf Autobahnparkplatz Rodaborn Riegel vor

Zitiervorschlag
VG Gera schiebt Bratwurst-Verkauf "über den Zaun" auf Autobahnparkplatz Rodaborn Riegel vor. beck-aktuell, 04.05.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/176676)
Seit Jahren tobt ein kurioser Streit um den Verkauf von Bratwürsten auf dem Autobahnparkplatz Rodaborn an der A9 in Thüringen. Am 03.05.2016 hat nun das Verwaltungsgericht Gera die Klage der Betreiber des Imbisstandes gegen eine straßenrechtliche Untersagungsverfügung abgewiesen. Mit der Verfügung hatte das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr es dem klagenden Ehepaar untersagt, Waren an Autobahnreisende auf dem benachbarten Autobahnparkplatz über den Zaun zu verkaufen. Nach Ansicht des Gerichts handelt es sich bei dem gewerblichen Handel, der über einen Zaun in den Bereich des Autobahnparkplatzes betrieben wird, um eine straßenrechtliche Sondernutzung, für die die erforderliche Erlaubnis nicht besteht (Az.: 3 K 649/14 Ge).
Keine anderweitige Erlaubnis erteilt
Auch anderweitige Erlaubnisse seien nicht erteilt worden, so das VG weiter. Allein der Umstand, dass der Beklagte die Verkaufstätigkeit einen gewissen Zeitraum duldete, begründe keine Erlaubnis. Einen Antrag auf Erteilung einer Sondernutzung haben die Kläger dem Gericht zufolge bislang nicht gestellt, wobei der Beklagte bereits klarstellte, dass eine solche Erlaubnis auch nicht erteilt werde.
Bund hat frühere Konzession gekündigt
Eine Konzession zur Bewirtschaftung der ältesten Autobahnraststätte Deutschlands war 2004 vom Bund gekündigt worden. Dies war dem Gericht zufolge den Klägern bei Erwerb der Gaststätte auch zur Kenntnis gebracht worden. Folglich dürfen die Kläger nur Personen bewirten, die die Gaststätte über eine Erschließungsstraße erreichen, nicht aber an Autobahnreisende, die sich auf dem Autobahnparkplatz befinden.
Seit Jahren Würste über den Zaun verkauft
Weil ein Zaun den regulären Autobahnparkplatz von dem historischen Rasthaus Rodaborn trennt, hatten die Imbissbetreiber seit Jahren Würste und Getränke auf Zuruf darüber hinweg verkauft. Das hatte der Freistaat Thüringen auf Druck des Bundes 2013 untersagt und ein Zwangsgeld von 2.000 Euro angedroht. Dagegen hatten die Imbissbetreiber Widerspruch eingelegt und der Fall landete schließlich vor Gericht.
Verkauf kann vorerst weitergehen
Da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, kann der Verkauf an Autofahrer auf dem Parkplatz vorerst weitergehen. Betreiberin Christina Wagner gab sich nach der Entscheidung kämpferisch. "Auf alle Fälle“ werde sie weiter Bratwürste verkaufen, sagte sie. Sie wolle das Urteil prüfen und dann Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht stellen.
- Redaktion beck-aktuell
- VG Gera
- Urteil vom 03.05.2016
- 3 K 649/14 Ge
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