VG Düsseldorf verweigert Feuerwehrmann Mehrarbeitsvergütung für 54-Stunden-Woche

Zitiervorschlag
VG Düsseldorf verweigert Feuerwehrmann Mehrarbeitsvergütung für 54-Stunden-Woche. beck-aktuell, 24.08.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/188951)
Ein Feuerwehrbeamter aus Düsseldorf, der die Stadt auf Zahlung von etwa 8.500 Euro für Mehrarbeit verklagt hat, geht leer aus, weil er sich ursprünglich mit dieser Mehrarbeit im Rahmen einer 54-Stunden-Woche einverstanden erklärt hatte. Der Widerruf dieser Erklärung hätte jeweils zum Jahresende erfolgen können. Nach sechs Jahren ohne Widerruf rückwirkend mehr Geld zu verlangen sei treuwidrig, so das Verwaltungsgericht Düsseldorf mit Urteil vom 24.08.2015 (Az.: 26 K 9607/13).
Hintergrund
Hintergrund des Verfahrens ist, dass viele Feuerwehrleute in NRW ihren Dienst ausgehend von einer wöchentlichen Arbeitszeit von 54 Stunden in 24-Stunden-Schichten verrichten. Rechtliche Grundlage hierfür bildet die seit Anfang 2007 geltende Arbeitszeitverordnung Feuerwehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Diese nutzt eine in einer Richtlinie der Europäischen Union eingeräumte Möglichkeit, im Fall einer Einverständniserklärung des Bediensteten von der grundsätzlich vorgesehenen Höchstarbeitszeit von 48 Stunden in der Woche abzuweichen.
Düsseldorfer Feuerwehrleute mit 54-Stunden-Woche einverstanden
Durch eine seit Juli 2007 geltende gesetzliche Regelung wird zudem den Dienstherren die Möglichkeit der Zahlung eines Betrages von bis zu 20 Euro je 24-Stunden-Schicht als Zulage eingeräumt. Ende des Jahres 2006 haben sich alle bei der Stadt Düsseldorf tätigen Feuerwehrleute zur Ableistung einer 54-Stunden-Woche bereit erklärt und erhalten je Schicht eine Zulage von 20 Euro.
Kläger wiederrief Opt-Out-Erklärung
Der Kläger des vorliegenden Verfahrens und einige wenige Kollegen haben Mitte des Jahres 2013 ihre Einverständniserklärung - die sogenannte Opt-Out-Erklärung - widerrufen. Sie verlangen für einen noch nicht verjährten Zeitraum für die über 48 Stunden hinaus geleisteten Stunden unter Anrechnung der erhaltenen Zulage Schadensersatz auf Basis der Sätze der Mehrarbeitsvergütungsverordnung. Hierbei geht es um Beträge im deutlich vierstelligen Bereich. Geltend gemacht wird unter anderem eine nicht ordnungsgemäße Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht.
AG: Verhalten des Klägers treuwidrig
Das Gericht ist dem Antrag nicht gefolgt. Zur Begründung der Klageabweisung hat es im Wesentlichen ausgeführt: Der Kläger verhalte sich gegenüber seinem Dienstherrn treuwidrig, wenn er mehr als sechs Jahre aufgrund seiner eigenen Einverständniserklärung Dienst im Rahmen einer 54-Stunden-Woche leiste, obwohl er seine Zustimmung jeweils zum Jahresende hätte widerrufen können. Auf die Frage einer ordnungsgemäßen Umsetzung der EU-Richtlinie kam es danach nicht mehr tragend an.
- Redaktion beck-aktuell
- VG Düsseldorf
- Urteil vom 24.08.2015
- 26 K 9607/13
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VG Düsseldorf verweigert Feuerwehrmann Mehrarbeitsvergütung für 54-Stunden-Woche. beck-aktuell, 24.08.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/188951)



