Krankheitsbedingt vorzeitig in Ruhestand versetzter JVA-Beamter kann für Überstunden Geldentschädigung verlangen

Zitiervorschlag
Krankheitsbedingt vorzeitig in Ruhestand versetzter JVA-Beamter kann für Überstunden Geldentschädigung verlangen. beck-aktuell, 06.05.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/176556)
Ein ehemaliger Bediensteter im Justizvollzug kann für Überstunden als Ausgleich eine Entschädigung in Geld verlangen, wenn der Abbau der Überstunden aufgrund krankheitsbedingter vorzeitiger Versetzung des Beamten in den Ruhestand nicht mehr möglich ist. Dies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf mit Urteil vom 04.05.2016 entschieden (Az.: 13 K 5760/15).
JVA-Beamter begehrt finanziellen Ausgleich für Überstunden
Geklagt hatte ein Beamter, der in der Justizvollzugsanstalt Essen beschäftigt war. Er hatte durch die in den Dienstplänen vorgesehenen Arbeitszeiten während seiner aktiven Dienstzeit Überstunden in erheblichem Umfang aufgebaut. Er war für Wochenend- und Schichtdienste eingeteilt. Ein Freizeitausgleich wurde nicht in entsprechender Weise gewährt. Seinen Antrag auf finanziellen Ausgleich für die geleisteten Überstunden lehnte das beklagte Land ab. Dagegen klagte er.
VG: Beamtenrechtlicher Ausgleichsanspruch analog 242 BGB für rechtswidrig angeordnete Mehrarbeit
Das VG hat der Klage im Wesentlichen stattgegeben. Ein Anspruch auf Mehrarbeitsvergütung ergebe sich zwar nicht aus § 61 Abs. 2 des nordrhein-westfälischen Beamtengesetzes (LBG NRW), da diese Vorschrift nur bei rechtmäßig angeordneter Mehrarbeit eingreife. Der Beamte könne sich aber auf einen allgemeinen beamtenrechtlichen Ausgleichsanspruch in entsprechender Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben (§ 242 BGB) berufen. Er sei über mehrere Jahre in erheblichem Umfang zu Mehrarbeit herangezogen worden, ohne dass er bis zur vorzeitigen Zurruhesetzung Freizeitausgleich in entsprechendem Umfang erhalte habe.
Kein Mitverschulden des Beamten
Dabei wäre es Sache des beklagten Landes als Dienstherr gewesen, für einen Abbau von Überstunden zu sorgen. Laut VG trifft den Beamten kein den Entschädigungsanspruch ausschließendes Mitverschulden. Insbesondere könne ihm insoweit nicht seine Erkrankung entgegen gehalten werden, die letztlich zur vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand geführt habe. Auch sei es ihm nicht zuzumuten gewesen, sich bereits vorher gegen die - für ihn nicht erkennbar - rechtswidrig auferlegten Überstunden zur Wehr zu setzen. Für länger zurückliegende Überstunden könne sich das beklagte Land auf Verjährung berufen.
- Redaktion beck-aktuell
- VG Düsseldorf
- Urteil vom 04.05.2016
- 13 K 5760/15
Zitiervorschlag
Krankheitsbedingt vorzeitig in Ruhestand versetzter JVA-Beamter kann für Überstunden Geldentschädigung verlangen. beck-aktuell, 06.05.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/176556)



