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Täuschungsversuch

Wenn KI besser schreibt als der Student

Als Buch gebundene Bachelorarbeit
© A_Bruno / Adobe Stock

Eine Berliner Hochschule fand in einer Bachelorarbeit zahlreiche Hinweise auf den Einsatz generativer KI. Grund genug für den Vorwurf eines Täuschungsversuchs, fand nun auch das VG Berlin. Besonders auffällig: Im Gegensatz zum Studenten schrieb die KI ohne Grammatikfehler.

Wird eine Bachelorarbeit im Wesentlichen von generativer KI übernommen, genügt diese unter Umständen nicht mehr dem Anspruch an wissenschaftliche Arbeiten und darf somit als Täuschungsversuch bewertet werden. Entscheidend sei dabei, so das VG Berlin, dass die Arbeit qualitativ und quantitativ von fremden bzw. KI-generierten Texten geprägt werde (Urteil vom 20.05.2026 – VG 12 K 305/24).

Im Mai 2024 focht ein Berliner Student die Bewertung seiner Bachelorarbeit im dualen Fach "BWL/Industrieversicherung" an. Die Hochschule hatte diese mit der Note 5,0 (mangelhaft) quittiert, weil mehrere Seiten von KI generiert worden seien. Darin liege ein Täuschungsversuch, da jede Verfasserin bzw. jeder Verfasser am Ende der Arbeit ehrenwörtlich versichern muss, die Arbeit ohne fremde Hilfe verfasst und Zitate kenntlich gemacht zu haben.

Vor dem VG Berlin scheiterte die Anfechtungsklage nun. Dabei spielten nicht nur die entstandenen Plagiate eine Rolle, sondern auch grobe Inkonsistenzen und Übersetzungsfehler, die für die 12. Kammer nur auf den Einsatz generativer KI schließen ließen. Die Frage, ob die Arbeit trotz der Verwendung von KI-Textpassagen noch als Eigenleistung gelte, ließ die Kammer ausdrücklich offen. Entscheidend sei, dass die Arbeit entgegen der ehrenwörtlichen Versicherung in wesentlichen Teilen nicht selbstständig verfasst und die Übernahme fremder – auch KI-generierter – Texte nicht hinreichend gekennzeichnet worden sei. Darin liege eine Täuschung im Sinne der Prüfungsordnung bzw. ein Verstoß gegen die wissenschaftlichen Grundsätze des Berliner Hochschulgesetzes

KI hinterlässt sprachliche Spuren

"Zahlreiche Indizien" hätten die Kammer zu der Überzeugung gebracht, dass hier neuronale Netze am Werk gewesen seien. So spreche die Arbeit an einer Stelle von "Billionen staatlicher und privater Finanzmittel", wobei in der englischen Quelle von "billions" – also Milliarden – die Rede gewesen sei. Diese Verwechslung lasse sich nur durch die Rückübersetzung eines Large Language Models (LLM) erklären. Dass einem deutschen Muttersprachler und BWL-Studenten ein solcher Fehler unterlaufe, sei "nahezu ausgeschlossen", so die Kammer. 

An anderer Stelle sei der Begriff "compromise" fehlerhaft mit "kompromittieren" übersetzt worden, obwohl dies ein deutsch sozialisierter Sprecher wohl eher mit "riskieren" oder "beeinträchtigen" übersetzen würde. Außerdem seien stellenweise hochgestellte An- und Abführungszeichen übernommen worden, die typisch für KI-generierte Texte seien. Im Laufe der gesamten Arbeit werde zwischen dieser und der deutschen Interpunktion gewechselt. 

Die Texte beinhalteten zudem nicht nur KI-typische Anglizismen ("Es ist wichtig zu verstehen, dass…"), sondern auch typisch "hochtrabende, aber letztlich nichtssagende Formulierungen". Zum Beispiel: "Hierbei ist es von besonderer Bedeutung, die spezifischen Merkmale des Risikostandorts, die Art des Risikos und die Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Risiken im gesamten Portfolio sorgfältig zu analysieren und zu berücksichtigen."

Nur KI-Texte waren fehlerfrei

Der Kammer fiel auch eine gewisse Inkonsistenz auf: Einige Abschnitte seien grammatikalisch und orthographisch einwandfrei, während andere Kapitel in auffällig wenigen Sätzen zahlreiche Fehler enthielten. Dieses Muster wechsle sich innerhalb der Arbeit ab und lasse sich – so die Überzeugung des Gerichts – ebenso nur durch das Hineinkopieren KI-generierter Texte erklären. Ein wohl selbst verfasster Satz las sich etwa so: "Äußerst digitalisierte Unternehmen weisen in der Regel eine Reduzierung ihres Papierverbrauches auf und recyclebaren Verbrauchsmaterialien wie beispielsweise Kaffeebechern können sich ebenfalls auf den nachhaltigen betriebsinternen Umgang ausmachen."

Dieses eklatante Auseinanderfallen habe der Student nicht erklären können. Es möge sein, dass der Student auch Fragebögen ausgewertet und damit auch empirisch gearbeitet habe, ohne die KI-generierten Stellen stünde das jedoch ohne Kontext da. Mit mindestens 16 Seiten würden die KI-generierte Stellen die Arbeit insgesamt quantitativ und qualitativ prägen, die übrige Eigenleistung würde den Anforderungen an eine Bachelorarbeit nicht mehr genügen.

Hinzu kämen noch umfangreiche Plagiate "im hergebrachten Sinn". Ganze Seiten enthielten demnach Paraphrasierungen einer einschlägigen Broschüre und auch eine zentrale Masterarbeit sei nicht ausreichend zitiert worden. Auf die Menge an "frappierenden Übereinstimmungen" komme es neben dem Vorwurf der fehlenden Selbstständigkeit allerdings nicht mehr an.