VG Berlin verpflichtet Gemeinsamen Bundesausschuss zu mehr Transparenz

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VG Berlin verpflichtet Gemeinsamen Bundesausschuss zu mehr Transparenz. beck-aktuell, 11.04.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/178011)
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) muss die Namen der Mitglieder von drei seiner neun Unterausschüsse offenlegen. Dazu hat ihn das Verwaltungsgericht Berlin verpflichtet, teilte Welt.de am 10.04.2016 mit. In den Unterausschüssen werden die Weichen für die Entscheidungen des G-BA gestellt, der darüber bestimmt, für welche medizinischen Leistungen die Krankenkasse die Kosten übernimmt.
G-BA: Anonymität der Ausschussmitglieder soll vor übereifrigen Lobbyisten schützen
Wie Welt.de schreibt, beschließt der G-BA die von den Krankenkassen zu übernehmenden Leistungen zwar in seinem öffentlich tagenden Plenum, das aus 13 Mitgliedern besteht. Die entscheidenden Vorarbeiten fänden aber in den Unterausschüssen statt, in denen im Geheimen die Vorlagen ausgearbeitet würden, über die das Plenum dann beschließe. Der G-BA habe die Anonymität der Ausschussmitglieder immer mit der Notwendigkeit gerechtfertigt, übereifrige Lobbyisten zu bremsen, so Welt.de.
VG Berlin: G-BA muss Namen der Mitglieder von drei Unterausschüssen nennen
Geklagt hatte laut Welt.de der Berliner Politikberater Albrecht Kloepfer, unterstützt von einer Allianz aus Ärzteverbänden und Krankenkassen. Nach dem Urteil des VG müsse der G-BA jetzt Kloepfer gegenüber offenlegen, wer in den folgenden drei Unterausschüssen tage: Arzneimittel, Ambulante spezialfachärztliche Versorgung und Disease-Management-Programme (Therapien für chronisch Kranke). Über eine mögliche Berufung wolle der G-BA erst entscheiden, wenn die schriftlichen Urteilsgründe vorliegen.
Mögliche Berufung des G-BA könnte zu Grundsatzentscheidung führen
Welt.de berichtet weiter, dass Gerichte den G-BA zuvor schon in zwei anderen Fällen zu mehr Transparenz verpflichtet hätten. Lege der G-BA gegen das Urteil des VG Berlin Berufung ein, könnte es nun eine Grundsatzentscheidung geben: Denn das Berufungsgericht entscheide dann eventuell, dass die Namen der Ausschussmitglieder generell frei zugänglich sein müssen. Wegen der revolutionären Wirkung einer solchen Entscheidung würde auf eine Revision dann wahrscheinlich verzichtet werden, sei aus der Gesundheitswirtschaft zu vernehmen.
- Redaktion beck-aktuell
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VG Berlin verpflichtet Gemeinsamen Bundesausschuss zu mehr Transparenz. beck-aktuell, 11.04.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/178011)



