Supermarkt am Innsbrucker Platz darf sonntags nicht öffnen

Zitiervorschlag
Supermarkt am Innsbrucker Platz darf sonntags nicht öffnen. beck-aktuell, 27.08.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/188806)
Der Lebensmitteldiscounter im Untergeschoss des U-Bahnhofs Innsbrucker Platz in Berlin-Schöneberg muss sonntags geschlossen bleiben, da das Warenangebot über bloßen Touristen- und Reisebedarf hinausgeht und somit die Ausnahmeregelung des Berliner Ladenöffnungsgesetzes nicht greift. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren mit Beschluss vom 18.08.2015 entschieden (Az.: 4 L 258.15).
Sachverhalt
Während der Supermarkt in der Vergangenheit regelmäßig montags bis sonntags von 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr geöffnet war, untersagte das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg kürzlich die Öffnung an Sonn- und Feiertagen. Verkaufsstellen dürften nur an den berlinweit festgesetzten acht Sonntagen sowie aus Anlass besonderer Ereignisse öffnen. Dagegen wandte sich die Antragstellerin. Sie berief sich unter anderem darauf, dass für den Supermarkt die Ausnahme für Verkaufsstellen an Personenbahnhöfen gelte. Im Übrigen werde selbst auf der Hauptstadtseite “berlin.de“ zum Thema “Tourismus“ auf ihren sonntags geöffneten Supermarkt hingewiesen.
VG: Warenangebot geht über Touristen- und Reisebedarf hinaus
Der Eilantrag der Antragstellerin ist vor dem Verwaltungsgericht erfolglos geblieben. Die Ausnahmen des Ladenöffnungsgesetzes Berlin seien auf den Supermarkt am U-Bahnhof Innsbrucker Platz nicht anwendbar. Der Supermarkt biete nicht lediglich Touristenbedarf oder andere begrenzte Warengruppen wie Blumen und Pflanzen, Presseerzeugnisse oder Back- und Konditorwaren an. Auch auf einem Personenbahnhof dürfe nur der im Gesetz näher bezeichnete Reisebedarf angeboten werden. Das Sortiment der Antragstellerin, die Waren des täglichen Verbrauchs anbiete, gehe darüber hinaus.
Hinweis auf Hauptstadtseite ohne Belang
Die Sonderregelung für Verkaufsstellen an Fernbahnhöfen finde keine Anwendung, weil diese nur für die im Ladenöffnungsgesetz ausdrücklich genannten Fernbahnhöfe Berlins gelte. Auch wenn der Supermarkt seit längerer Zeit an Sonntagen geöffnet gewesen sei und auf der Hauptstadtseite unter Angabe der Öffnungszeiten auf ihn hingewiesen werde, habe die Antragstellerin nicht darauf vertrauen dürfen, dass das Bezirksamt auch zukünftig die Öffnung des Supermarkts an Sonntagen hinnehmen würde.
- Redaktion beck-aktuell
- VG Berlin
- Beschluss vom 18.08.2015
- 4 L 258.15
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Supermarkt am Innsbrucker Platz darf sonntags nicht öffnen. beck-aktuell, 27.08.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/188806)



