Rußpartikelfilter auch für Diesel-Notstromaggregat erforderlich

Zitiervorschlag
Rußpartikelfilter auch für Diesel-Notstromaggregat erforderlich. beck-aktuell, 07.10.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/186896)
Auch ein nur zeitweise betriebenes Notstromaggregat mit Dieselmotor muss mit einem Rußpartikelfilter versehen sein. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin mit Urteil vom 20.08.2015 entschieden (Az.: VG 10 K 208.13, BeckRS 2015, 52207).
Möbelhausbetreiberin soll Rußpartikelfilter in Diesel-Notstromanlage einbauen
Die Klägerin betreibt in Berlin-Mitte ein Möbelhaus. Zur Erzeugung von Notstrom für die Sprinkleranlage dient seit 1999 ein Dieselmotor. Dieser läuft drei Mal wöchentlich für zehn Minuten und einmal im Monat eine halbe Stunde. Die Abgase werden dabei in die Umgebung abgeleitet. Das Bezirksamt Mitte von Berlin ordnete im November 2012 den Einbau eines Rußpartikelfilters in die Abgasleitung der Diesel-Notstromanlage an und begründete dies mit den von Rußpartikeln ausgehenden Gesundheitsgefahren. Dagegen wandte sich die Klägerin und machte geltend, schädliche Umwelteinwirkungen seien nicht ermittelt worden. Laufe das Dieselaggregat lediglich einmal in der Woche für wenige Minuten, erscheine die Annahme schädlicher Umwelteinwirkungen realitätsfern. Auch habe die Behörde die erheblichen Einbaukosten nicht berücksichtigt.
VG: Zumutbarer Einbau wegen Gesundheitsgefahr durch Rußpartikel vorzunehmen
Das VG hat die Klage abgewiesen. Von den in die Atmosphäre abgeleiteten Dieselabgasen und den darin enthaltenen Rußpartikeln gehe eine Gefahr für die Allgemeinheit aus. Die Weltgesundheitsorganisation stufe die Abgase von Dieselmotoren inzwischen als zweifelsfrei krebserregend ein. Die Klägerin könne sich nicht mit Erfolg darauf berufen, die Anlage beanstandungsfrei seit 1999 zu betreiben, da die einschlägigen Vorschriften der TA Luft als dynamische Regelungen konzipiert seien. Daher müssten alle Möglichkeiten, Emissionen durch dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Maßnahmen zu vermindern, ausgeschöpft werden. Schließlich sei der Einbau eines Rußpartikelfilters der Klägerin nach dem von dem Bezirksamt ermittelten Kostenrahmen finanziell zumutbar.
- Redaktion beck-aktuell
- VG Berlin
- Urteil vom 20.08.2015
- VG 10 K 208.13
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Rußpartikelfilter auch für Diesel-Notstromaggregat erforderlich. beck-aktuell, 07.10.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/186896)



