Generelles Verbot mobiler Hausboote an Sportbootsstegen unzulässig

Zitiervorschlag
Generelles Verbot mobiler Hausboote an Sportbootsstegen unzulässig. beck-aktuell, 14.07.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/173081)
An Sportbootsstegen dürfen mobile Hausboote nicht generell verboten werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin mit Urteil vom 28.06.2016 entschieden. Für die Frage, ob das Landschaftsbild verschandelt werde, sei maßgeblich auf die Größe des Schiffes abzustellen. Stationäre Hausboote könnten an Sportbootsstegen hingegen generell untersagt werden (Az.: VG 10 K 336.15).
Behörde: Anlegen von Hausbooten verschandelt Landschaftsbild
Die Klägerin ist eine Wohnungseigentümergemeinschaft in Berlin. Sie betreibt an der Havel eine Gemeinschaftssteganlage. Hierfür war sie im Besitz einer befristeten wasserbehördlichen Genehmigung, welche das Bezirksamt Anfang 2014 unter anderem mit der Maßgabe verlängerte, dass Hausboote dort nicht liegen dürften. Dabei berief sich die Behörde auf eine mit dem Anlegen von Hausbooten einhergehende Verschandelung des Landschaftsbildes. Dagegen erhob die Wohnungseigentümergemeinschaft Klage.
VG: Generelles Verbot mobiler Hausboote an Sportbootsstegen unzulässig
Die Klage hatte zum Teil Erfolg. Das VG hat die Behörde verpflichtet, über den Antrag auf Erteilung einer wasserbehördlichen Genehmigung erneut zu entscheiden. Dabei dürfe sie nicht von einer generellen Unzulässigkeit von Hausbooten ausgehen. Denn ein mobiles Hausboot beeinträchtige das Landschaftsbild nicht mehr als ein Motorboot gleichen Ausmaßes. Solche Hausboote seien nach der einschlägigen EU-Richtlinie 2013/53/EU ebenfalls Sportboote.
Größe des Schiffes, nicht Bootstyp maßgeblich
Die von der Behörde vorgenommene Differenzierung zwischen Hausbooten und anderen Sportbooten hält das VG für nicht tragfähig. Denn hierzu zählten auch größere Motorboote mit Kajüte, die ebenfalls zum Wohnen und Übernachten geeignet seien und nur marginal der Ausübung des Wassersports dienten. Die Beeinträchtigung ästhetischer Belange hänge daher wesentlich von der Größe des Schiffes und nicht vom Bootstyp ab.
Behörde kann aber stationäre Hausboote an Steganlage generell verbieten
Allerdings sei es der Behörde im Rahmen der erneuten Prüfung des Antrags unbenommen, eine stationäre Nutzung von Booten zu Wohnzwecken an der Steganlage und auch das Übernachten auf am Steg angelegten Booten zu unterbinden.
- Redaktion beck-aktuell
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Generelles Verbot mobiler Hausboote an Sportbootsstegen unzulässig. beck-aktuell, 14.07.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/173081)



