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Photovoltaik

Geh’ mir aus der Sonne

Solarpanels mit Baum im Hintergrund
Solarpanels (Symbolbild) © anatoliy_gleb/adobe

Eine Photovoltaikanlage ist eine feine Sache. Denn gerade in Zeiten steigender Energiekosten und blockierter Handelsrouten kann ein bisschen Autarkie nicht schaden bzw. beruhigt ungemein.

Plötzlich lässt es einen völlig kalt, dass paramilitärische Religionsführer Seewege verminen oder glücklose Kriegsherren den Gashahn zudrehen. Denn egal wie gottgesandt oder der gerechten Sache sie sich verpflichtet fühlen, der Griff zur Sonne wird ins Leere gehen. Und mit Blick auf den Klimawandel ist auf den Himmelskörper als Energiequelle Verlass. Nur die Natur könnte einen Strich durch die Rechnung machen – und natürlich die Justiz (VG Berlin Urt. v. 17.3.​2026 – 24 K 46/24).

Der spätere Kläger in dem Fall begehrte eine Fällgenehmigung für eine gesunde und standsichere Waldkiefer im allerbesten Alter. Diese verschattete nämlich seinen Digitus impudicus Richtung Klimawandel, sprich seine Photovoltaikanlage. Doch dieser zeigte sich davon wenig beeindruckt, weil dank des imposanten Baumsolitärs die Anlage nicht so recht zeigen konnte, was sie so draufhatte. Und so musste auch das VG Berlin einräumen, dass die mit dem Baum einhergehende Verschattung zu einer erheblichen Minderleistung der PV-Anlage einhergehe. Was hätte also nähergelegen, als die Axt an den Stamm des Schattenspenders zu legen? Schließlich hat uns das BVerfG vor rund fünf Jahren mit seinem Klimabeschluss (NJW 2021, 1723) einen klaren Auftrag mit auf unseren ressourcenintensiven Way of Life gegeben. Deshalb haben wir auch mittlerweile begriffen, dass wir den nachfolgenden Generationen keinen klimatischen Saustall hinterlassen, die Natur nicht nach Belieben ausbeuten dürfen, nur damit auf unserem Grabstein steht: „Er/Sie hat nichts verpasst“, sondern dass wir auch insoweit in der Verantwortung stehen, die nicht bei der Hafermilch endet. Doch trotz des unbestritten wertvollen Beitrags, den Photovoltaikanlagen zum Klimaschutz leisten können: Bäume, und allen voran Waldkiefern, sind darin ungleich besser. Denn sie verbessern nicht nur das Klima, im vorliegenden Fall das Hauptstadtklima, sondern bieten auch einen wichtigen Lebensraum für wildlebende Tiere und somit etwas, was Photovoltaikanlagen noch nicht zu leisten in der Lage sind. Vielleicht in ferner Zukunft, wer weiß? Wenn sie dann noch an ihrer Lebenserwartung arbeiten – die der Kiefer veranschlagte das VG mit 150 Jahren – , könnte die Interessenabwägung Waldkiefer vs. Solarstromanlage vielleicht irgendwann einmal anders als im konkreten Fall pro Natur ausgehen (die Entscheidung ist im Volltext abrufbar unter BeckRS 2026, 6313).

Dieser Text stammt aus Heft 19/2026 der NJW. Sie möchten die NJW kostenlos testen? Jetzt vier Wochen gratis testen inkl. Online-Modul NJWDirekt.

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