Anwohner erzwingt zur Erfüllung eines Luftreinhalteplans Tempo 30

Zitiervorschlag
Anwohner erzwingt zur Erfüllung eines Luftreinhalteplans Tempo 30. beck-aktuell, 04.01.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/182806)
Anwohner können im Einzelfall die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auch auf Hauptverkehrsstraßen verlangen, wenn ein Luftreinhalteplan dies vorsieht. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin mit Urteil vom 04.01.2016 entschieden (Az.: 11 K 132.15).
Sachverhalt
Der Kläger ist Anwohner der Berliner Allee in Berlin-Weißensee. Dabei handelt es sich um die Bundesstraße 2, die pro Fahrtrichtung zwei bis drei Spuren aufweist. Auf ihr verkehren drei Bus- und vier Straßenbahnlinien. Die Verkehrslenkung Berlin lehnte den Antrag des Klägers, die vorgesehene Höchstgeschwindigkeit zum Zweck der Verminderung der Luftschadstoffe auf 30 km/h zu reduzieren, im Wesentlichen unter Berufung auf die überregionale Bedeutung der Verkehrsverbindung ab. Zur Sicherung eines leistungsfähigen Verkehrsnetzes müsse es bei Tempo 50 bleiben.
VG: Pflicht zur Tempobegrenzung aus Luftreinhalteplan
Das Verwaltungsgericht hat dem Kläger Recht gegeben und die Verkehrslenkung Berlin zur Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Berliner Allee zwischen Indira-Gandhi- und Rennbahnstraße verpflichtet. Nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz bestehe eine solche Verpflichtung immer dann, wenn ein Luftreinhalteplan dies vorsehe. Dies sei bei dem von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt beschlossenen Luftreinhalteplan 2011 bis 2017 der Fall.
Verkehrsfluss auch bei Geschwindigkeitsreduzierung gesichert
Danach soll Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen in solchen Abschnitten eingeführt werden, in denen mit einer Überschreitung des NO2-Grenzwertes zu rechnen ist. Die Grenzwerte für NO2 seien bereits im Jahre 2012 um 10% überschritten worden, und es gebe keine Anhaltspunkte für Verbesserungen. Ein überwiegend stetiger Verkehrsfluss sei auch bei einer Geschwindigkeitsreduzierung gesichert, und die Belange des öffentlichen Personennahverkehrs sowie der anderen Verkehrsteilnehmer würden ausreichend berücksichtigt.
- Redaktion beck-aktuell
- VG Berlin
- Urteil vom 04.01.2016
- 11 K 132.15
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Anwohner erzwingt zur Erfüllung eines Luftreinhalteplans Tempo 30. beck-aktuell, 04.01.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/182806)



