Wahlvorschlag "simply the best" bei Personalratswahl zulässig

Zitiervorschlag
Wahlvorschlag "simply the best" bei Personalratswahl zulässig. beck-aktuell, 21.09.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/170126)
Ein Wahlvorschlag zur Personalratswahl unter dem Kennwort "simply the best" ist weder diskriminierend noch irreführend und damit gültig. Dies geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 20.09.2016 hervor. Die Personalratswahl am Universitätsklinikum Erlangen erklärte das VG insoweit für ungültig, als am 14.06.2016 die Vertretung für die Gruppe der Arbeitnehmer gewählt worden ist (Az.: AN 8 P 16.01127).
Wahlvorstand hielt Vorschlag für ungültig
Zur Personalratswahl bewarben sich mit zwei gleichlautenden Wahlvorschlägen mehrere wahlberechtigte Arbeitnehmer, die ihren Wahlvorschlag mit dem Kennwort "simply the best" und von jeweils 66 Unterstützern unterschrieben einreichten. Der Wahlvorstand erachtete diesen Wahlvorschlag als ungültig, denn die Bezeichnung "simply the best" sei in englischer Sprache formuliert. Zudem impliziere diese Formulierung, dass die anderen eingereichten Wahlvorschläge minderwertig seien. Das Kennwort sei zudem irreführend und diskriminierend. In der Bekanntmachung der gültigen Wahlvorschläge vom 24.03.2016 wurde dieser Wahlvorschlag demzufolge nicht aufgeführt. Nachdem ein Antrag im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes, mit dem die vorläufige Beteiligung der Liste "simply the best" an der Personalratswahl erzwungen werden sollte, vor dem VG Ansbach gescheitert war, machte die Antragsteller im Wahlanfechtungsverfahren geltend, es liege mit dem Kennwort weder eine Irreführung noch eine sittenwidrige Wahlbeeinflussung vor.
VG sieht weder Irreführung noch Diskriminierung
Das VG weist darauf hin, dass im Unterschied zum gewerberechtlichen Wettbewerbsverbot eine Gruppe von Beschäftigten im Rahmen der Personalratswahl versuchen könne, auch mit Kennworten auf sich aufmerksam zu machen, solange die Bezeichnung nicht irreführend, diskriminierend oder sonst unzulässig sei. Dass das Kennwort in englischer Sprache gewählt wurde, mache es nicht unzulässig, denn der Begriff "simply the best" sei als Titel eines Songs von Tina Turner allgemein bekannt. Eine Irreführung liege nicht vor. Das Kennwort verberge nicht, wer hinter dem Wahlvorschlag steht. Eine Diskriminierung liege nicht vor, weil mit der Bezeichnung für die wahlberechtigten Arbeitnehmer am Universitätsklinikum nicht geltend gemacht werde, dass alle anderen für die Ausübung der Personalratstätigkeit nicht geeignet seien, sondern eher eine gefühlsmäßige Selbsteinschätzung zum Ausdruck gebracht werde, die die Grenze zur Unzulässigkeit (noch) nicht überschreite.
- Redaktion beck-aktuell
- VG Ansbach
- Urteil vom 20.09.2016
- AN 8 P 16.01127
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Wahlvorschlag "simply the best" bei Personalratswahl zulässig. beck-aktuell, 21.09.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/170126)



