Direkt zum Inhalt
Direkt zum Inhalt
Steuerhinterziehung

BGH verwirft Revision des Ex-Rüstungslobbyisten Schreiber

Revitalisierte VwGO

Der Bundesgerichtshof hat die Revision des ehemaligen Rüstungslobbyisten Karlheinz Schreiber gegen seine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung mit Beschluss vom 28.07.2015 verworfen (Az.: 1 StR 602/14). Das Landgericht Augsburg hatte gegen ihn eine Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verhängt.

LG: Steuern in Höhe von insgesamt 19 Millionen DM hinterzogen

Ein erstes landgerichtliches Urteil in dieser Sache hatte der BGH auf Revision des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft 2011 aufgehoben (BeckRS 2011, 24533). Ein Teil der Feststellungen hatte aber Bestand. Nach den Feststellungen des zweiten LG-Urteils verschwieg der Angeklagte in seinen Einkommensteuererklärungen für die Veranlagungszeiträume 1988 bis 1993 Provisionseinnahmen, die er aus der Vermittlung verschiedener Geschäfte erzielt hatte, und verkürzte dadurch Einkommensteuer in Höhe von über 19 Millionen DM. Das LG verurteilte Schreiber wegen Steuerhinterziehung in sechs Fällen. Es erkannte auf Einzelstrafen zwischen sechs Monaten und vier Jahren und sechs Monaten und bildete daraus eine Gesamtstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten. Wegen der dem Angeklagten weiter zur Last gelegten Bestechung eines Staatssekretärs im Bundesverteidigungsministerium hatte es das Verfahren wegen Verfolgungsverjährung eingestellt.

BGH verhandelt über Revision der Staatsanwaltschaft im September

Auch die Staatsanwaltschaft hat gegen das LG-Urteil Revision eingelegt. Darüber wird der BGH in der mündlichen Hauptverhandlung am 03.09.2015 verhandeln.