Rechtsextremist Le Pen scheitert vor EGMR

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Rechtsextremist Le Pen scheitert vor EGMR. beck-aktuell, 07.10.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/169291)
Der rechtsextreme französische Politiker Jean Marie Le Pen ist mit seiner Menschenrechtsbeschwerde gegen eine strafrechtliche Verurteilung wegen Äußerungen zur Nazi-Zeit vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gescheitert. Die französischen Gerichte haben ihn nicht in seiner Meinungsfreiheit verletzt, entschied der EGMR am 06.10.2016 (Az.: 52672/13).
Äußerung zu Nazi-Verbrechen während der Besatzungszeit
Der Gründer der rechtsextremen Front National hatte 2005 in einer Wochenzeitschrift erklärt: "Zumindest in Frankreich war die deutsche Besatzung nicht besonders unmenschlich, selbst wenn es Übergriffe gab, die in einem 550.000 Quadratkilometer großen Land unvermeidlich sind."
EGMR: Verhängte Strafe verhältnismäßig
Er war deshalb zu drei Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe verurteilt worden. Dies sei verhältnismäßig gewesen, so der EGMR. Zumal Le Pens Aussagen weit von einer konstruktiven Kritik entfernt gewesen seien. Der Politiker, der mittlerweile aus der Fornt National ausgeschlossen wurde, ist bereits häufiger wegen Aussagen zur Nazi-Zeit verurteilt worden.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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Rechtsextremist Le Pen scheitert vor EGMR. beck-aktuell, 07.10.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/169291)



