Eingliederung der verbandsfreien Stadt Herdorf in die Verbandsgemeinde Daaden verfassungsgemäß

Zitiervorschlag
Eingliederung der verbandsfreien Stadt Herdorf in die Verbandsgemeinde Daaden verfassungsgemäß. beck-aktuell, 30.03.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/178511)
Die Eingliederung der verbandsfreien Stadt Herdorf in die Verbandsgemeinde Daaden im Rahmen der kommunalen Gebietsreform in Rheinland-Pfalz ist verfassungskonform. Dies hat der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 18.03.2016 entschieden und die Normenkontrollanträge der Stadt und der Verbandsgemeinde abgelehnt. Insbesondere seien dem Gesetzgeber keine Abwägungsfehler unterlaufen (Az.: VGH N 9/14 und VGH N 13/14).
Stadt und Verbandsgemeinde sehen kommunale Selbstverwaltungsgarantie verletzt
Die verbandsfreie Stadt Herdorf wurde im Rahmen der kommunalen Gebietsreform durch Gesetz zum 01.07.2014 in die Verbandsgemeine Daaden eingegliedert. Das Ziel und die Grundsätze der Reform hatte der Gesetzgeber zuvor in einem separaten Gesetz, dem Landesgesetz über die Grundsätze der Kommunal- und Verwaltungsreform (im Folgenden: Grundsätzegesetz) festgelegt. Gegen den Zusammenschluss wandten sich sowohl die aufnehmende Verbandsgemeinde Daaden als auch die aufzunehmende verbandsfreie Stadt Herdorf mit einem kommunalen Normenkontrollantrag an den VerfGH und machten geltend, in ihrer kommunalen Selbstverwaltungsgarantie verletzt zu sein.
VerfGH bestätigt erneut Verfassungskonformität des Grundsätzegesetzes
Der VerfGH hat die Anträge abgelehnt. Hinsichtlich der Einwendungen, die die verbandsfreie Stadt Herdorf gegen die Verfassungsmäßigkeit des Grundsätzegesetzes und die dort festgelegte Mindesteinwohnerzahl für verbandsfreie Gemeinden geltend gemacht hatte, bestätigte der VerfGH seine bisherige Rechtsprechung (BeckRS 2015, 46557 und BeckRS 2015, 54372), wonach das Grundsätzegesetz mit seinem Leitbild und seinen Leitlinien keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet und insbesondere auch die Mindesteinwohnerzahlen in einem rationalen Abwägungsprozess ermittelt worden sind.
Eingliederungsgesetz ebenfalls verfassungsgemäß
Laut VerfGH verletzt auch das Eingliederungsgesetz die Antragstellerinnen nicht in ihrer kommunalen Selbstverwaltungsgarantie. Der Gesetzgeber habe den für seine Abwägung und Entscheidung maßgeblichen Sachverhalt ausreichend ermittelt. Dass die verbandsfreie Stadt Herdorf vor über 50 Jahren aus dem damaligen Amt Daaden herausgelöst worden sei und ihre Selbstständigkeit erhalten habe, begründe keine erhöhten verfassungsrechtlichen Anforderungen an ihre Eingliederung in die Verbandsgemeinde.
Keine Abwägungsfehler
Die in beiden Verfahren – in unterschiedlichem Maße – gerügten Abwägungsfehler liegen dem VerfGH zufolge nicht vor. Der Gesetzgeber habe in verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Weise einen Gebietsänderungsbedarf der verbandsfreien Stadt Herdorf unter Ablehnung des von ihr geltend gemachten Ausnahmetatbestandes der Grenzlage angenommen und am Leitbild und den Leitlinien des Grundsätzegesetzes orientiert die Verbandsgemeinde Daaden als Fusionspartnerin ausgewählt. Die Verbandsgemeinde Daaden habe auch in den Neuordnungsvorgang einbezogen werden dürfen, obwohl sie nach dem Grundsätzegesetz leitliniengerecht sei und deshalb keinen eigenen Gebietsänderungsbedarf aufweise (sogenannte passive Fusionspflicht). Auch die Nichteinbeziehung der Verbandsgemeinde Gebhardshain als zusätzliche Fusionspartnerin sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Auf ein Optimierungsgebot könnten sich die Antragstellerinnen nicht berufen. Der VerfGH habe auch nicht darüber zu entscheiden, ob eine andere Variante sinnvoller gewesen wäre oder nicht.
Kein Verstoß gegen Willkürverbot
Verstöße gegen die Gebote der Systemgerechtigkeit und der interkommunalen Gleichbehandlung sowie gegen das Willkürverbot seien ebenfalls nicht gegeben. Der VerfGH hat damit die letzte Entscheidung zur kommunalen Gebietsreform getroffen, die der rheinland-pfälzische Landtag im Dezember 2013 beschlossenen hatte. Insgesamt hat der VerfGH in sieben Urteilen über Anträge von acht Verbandsgemeinden und einer verbandsfreien Gemeinde entschieden.
- Redaktion beck-aktuell
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Eingliederung der verbandsfreien Stadt Herdorf in die Verbandsgemeinde Daaden verfassungsgemäß. beck-aktuell, 30.03.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/178511)



