Einigung über Rechte an "Happy Birthday" erreicht

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Einigung über Rechte an "Happy Birthday" erreicht. beck-aktuell, 10.12.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/183591)
Nach einem jahrelangen Streit um das Lied "Happy Birthday" wurde vor einem Gericht in Kalifornien eine Einigung erzielt. Das berichteten die "Los Angeles Times" und die "New York Times" am Abend des 09.12.2015 übereinstimmend – ohne aber Details der Einigung zu kennen. Der Inhalt sei vertraulich und das Gericht in Los Angeles müsse ihr noch zustimmen. Beobachter erwarten, dass "Happy Birthday", das zu den bekanntesten Liedern der Welt zählt und in praktisch allen Kulturkreisen gesungen wird, nach einer Zustimmung des Gerichts rechtefrei sein wird.
Rückzahlungspflicht des Musikgiganten Warner nicht ausgeschlossen
Geklagt hatte eine Gruppe Dokumentarfilmer gegen den Musikgiganten Warner, weil zwar jeder privat das Lied singen durfte, aber bei einer kommerziellen Nutzung, etwa in Filmen oder auf elektronischen Grußkarten, klingelten die Kassen des Konzerns. Warner/Chappell Music hatte sich 1988 die Rechte gesichert und soll zuletzt jährlich etwa zwei Millionen Dollar aus diesen verdient haben. Schon im September hatte das Gericht in Los Angeles den Rechteanspruch von Warner für nichtig erklärt. Fraglich ist aber noch, ob Warner und seine Vorgänger Gelder zurückzahlen müssen. Möglich ist, dass das Gericht genau das verlangt - rückwirkend bis 1949.
Vom Kinderlied zum Geburtstagsständchen
Komponiert hatte das Lied 1893 die Musikerin Mildred Hill aus Kentucky gemeinsam mit ihrer Schwester, der Kindergärtnerin Patty. Es hieß ursprünglich «Good Morning to You» und war einfach ein Lied für ganz kleine Kinder. Der Geburtstagstext entstand später. Seit Jahrzehnten beanspruchten Musikverlage die Rechte an dem Song.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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Einigung über Rechte an "Happy Birthday" erreicht. beck-aktuell, 10.12.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/183591)



