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VG Halle

Umweltbundesamt darf Journalisten "Klimawandel-Skeptiker" nennen

Revitalisierte VwGO

Das Umweltbundesamt darf zwei Journalisten öffentlich als "Klimawandel-Skeptiker" bezeichnen und sie dabei namentlich nennen. Das Verwaltungsgericht Halle hält die Aussagen des Amts für sachlich, nicht verfälschend und nicht überzogen (Urteil vom 18.11.2015, Az.: 1 A 304/13 HAL).

Journalisten hatten auf Unterlassung geklagt

Die Journalisten und Publizisten Dirk Maxeiner und Michael Miersch wollten erreichen, dass ihre Namen nicht mehr in der Broschüre "Und sie erwärmt sich doch" genannt werden. Ihre Klage auf Unterlassung wies das Gericht am 18.11.2015 ab, wie ein Gerichtssprecher am 19.11.2015 sagte und damit entsprechende Medienberichte bestätigte. Gegen das Urteil ist die Einlegung der Berufung möglich.

Umweltbundesamt weist in Broschüre namentlich auf Journalisten hin

"Auch in Zeitungen und Zeitschriften, Rundfunk und Fernsehen tauchen mitunter Beiträge auf, die nicht mit dem Kenntnisstand der Klimawissenschaft übereinstimmen", hatte das Amt geschrieben. Bekannt für solche Beiträge seien auch Maxeiner und Miersch. Sie hätten etwa auf ein "Stagnieren der Erdtemperatur seit über 10 Jahren" und "auf die Sonne als Verursacher der Klimaerwärmung seit Mitte des letzten Jahrhunderts" hingewiesen.

Autoren fühlen sich in Persönlichkeitsrecht verletzt

Gegen diesen Passus gingen die Autoren vor, da sie sich in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt fühlten. Das Gericht urteilte jedoch, die Äußerungen in der Broschüre seien sachlich, nicht verfälschend und nicht überzogen. Es gehöre zum Aufgabengebiet des Umweltbundesamtes, die Öffentlichkeit über Umweltfragen aufzuklären. Diesem Auftrag sei das Amt mit seiner Broschüre nachgekommen.