Direkt zum Inhalt
Direkt zum Inhalt

Spanisches Verfassungsgericht kippt Stierkampfverbot in Katalonien nach sechs Jahren

Orte des Rechts

Harter Schlag für Tierschützer: Das spanische Verfassungsgericht hat das seit sechs Jahren geltende Stierkampfverbot in der Region Katalonien gekippt. Das katalanische Regionalparlament habe mit dem im Juli 2010 verhängten Verbot seine Kompetenzen überschritten, heißt es in dem am 20.10.2016 veröffentlichten Urteil des Tribunal Constitucional.

Allein spanischer Staat für Verbot zuständig

Die Richter waren in der Sache von der konservativen Volkspartei (PP) des geschäftsführenden Ministerpräsidenten Mariano Rajoy angerufen worden. Mit 8:3 Stimmen beschlossen sie eine Annullierung des Verbots. Da der Stierkampf 2013 zum Kulturgut erklärt worden sei, könne nur der spanische Staat über ein Verbot entscheiden, berichteten Medien unter Berufung auf Justizkreise. Der offizielle Urteilstext solle in den nächsten Tagen bekannt werden, hieß es.

Auch Balearen erwägen Verbot

Die Volkspartei hatte angeführt, die Entscheidung Kataloniens sei verfassungswidrig, weil sie mehrere spanische und europäische Gesetze verletze, die den Stierkampf schützten. Auch das Verbot einer unternehmerischen Tätigkeit verletze mehrere Gesetze. Neben Katalonien hatten in Spanien auch die Kanarischen Inseln den Stierkampf verboten. Die in Palma de Mallorca seit Mitte 2015 amtierende linke Regierung der Balearen erwägt ebenfalls ein Verbot der sogenannten Corridas.