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Glyphosat-Klagen

Bayer begrüßt Prüfung durch Supreme Court

Drei Packungen des Unkrautvernichters Roundup von Monsanto stehen in einem Laden im Regal.
Der glyphosathaltige Unkrautvernichter Roundup von Monsanto © Sundry Photography / Adobe Stock

Der Supreme Court der USA prüft im Glyphosat-Komplex, ob Bundesrecht Vorrang bei Warnhinweisen auf Produktlabels hat. Bayer hofft auf Klarheit - und ein Ende der teuren US-Rechtsstreitigkeiten.

Der Pharma- und Chemiekonzern Bayer hofft im Verfahren um milliardenschwere US-Glyphosat-Rechtsstreitigkeiten rund um den Unkrautvernichter "Roundup" der Tochterfirma Monsanto auf Klarheit durch den Obersten Gerichtshof der USA. "Wir begrüßen, dass der US Supreme Court die Frage der Einheitlichkeit der Regulierung und des Vorrangs von Bundesrecht sorgfältig prüft", heißt es in einer Stellungnahme des Konzerns zur Anhörung.

Die US-Regierung und Bayer hätten überzeugend dargelegt, dass Warnhinweise auf Basis des Rechts einzelner Bundesstaaten, die sich von dem durch die US-Umweltbehörde genehmigten Produktlabel unterscheiden, durch Bundesrecht ausgeschlossen seien. Alles andere würde zu einem Flickenteppich an Warnhinweisen führen. Unternehmen sollten nicht auf Basis des Rechts einzelner Bundesstaaten dafür verurteilt werden können, dass sie sich an Bundesrecht hielten.

Uneinheitliches Bild am Obersten Gerichtshof

Aus den Fragen der Richter in der Anhörung ergab sich allerdings ein gemischtes Bild. So äußerte sich Brett Kavanaugh dahingehend, dass es möglicherweise einer Uniformität bei solchen Warnhinweisen bedürfe. Der Vorsitzende Richter, John Roberts, stellte hingegen die Frage, ob es Bundesstaaten nicht erlaubt sein sollte, auf neue Risiken hinzuweisen.

Bayer macht sich Hoffnung, dass ein positives Grundsatzurteil im hier verhandelten Fall dabei helfen könnte, das teure Thema in absehbarer Zeit abschließen zu können. Eine Jury aus Missouri hatte 2023 dem Krebspatienten John Durnell 1,25 Millionen Dollar zugesprochen, da Monsanto auf der Packung keine Krebswarnung angebracht hatte. Die Geschworenen waren der Auffassung, dass das Unternehmen zu einer Krebswarnung verpflichtet gewesen wäre. Bayer wählte diesen Fall dann später für einen Gang vor den obersten US-Gerichtshof aus, um ein Grundsatzurteil zu erzielen.

"Ein Urteil zugunsten des Unternehmens würde die nötige regulatorische Klarheit bringen, um in den USA zugelassene und neue Produkte für Landwirte und Verbraucher auf den Markt zu bringen", hieß es von Bayer. Die Richter müssen entscheiden, ob Bundesrecht zu Warnhinweisen beim Verkauf der Unkrautvernichter - wie Bayer argumentiert - über dem Recht von Bundesstaaten steht.

In den USA führten Zehntausende Kläger Krebserkrankungen auf Glyphosat zurück. Während eine zur Weltgesundheitsorganisation gehörende Einrichtung den Wirkstoff, der in dem Unkrautvernichter Roundup enthalten ist, 2015 als "wahrscheinlich krebserregend beim Menschen" eingestuft hatte, waren zahlreiche andere Einrichtungen von der WHO und von diversen Ländern anderer Meinung. Bayer betont stets, dass die Anwendung von Glyphosat sicher sei.