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Spanisches Verfassungsgericht

Katalanischer Unabhängigkeitsbeschluss verfassungswidrig

Rechtspartnerschaften in Zeiten des Krieges

Das spanische Verfassungsgericht hat die Abspaltung der wirtschaftsstarken Region Katalonien von Spanien gestoppt. Es erklärte die Unabhängigkeitsresolution des katalanischen Parlaments am 02.12.2015 für verfassungswidrig. Sie widerspreche den Prinzipien der Verfassung und des Rechtsstaates, hieß es im einstimmigen Urteil, wie Medien berichteten.

Separatisten wollen Unabhängigkeitsprozess dennoch fortsetzen

Die Unabhängigkeitsresolution war Ende Oktober 2015 in Barcelona von den separatistischen Parteien Kataloniens, die die Mehrheit der Sitze im Regionalparlament haben, verabschiedet worden. Im Resolutionsentwurf heißt es, man habe am 27.09.2015 durch den Sieg bei der Regionalwahl ein "demokratisches Mandat" für die Trennung von Spanien erhalten. Die Region sollte den Plänen zufolge schon in 18 Monaten in einen unabhängigen Staat verwandelt werden. Nur zwei Tage nach der Resolution reichte die konservative Zentralregierung von Ministerpräsident Mariano Rajoy eine Verfassungsklage ein. Die Entschließung des katalanischen Parlaments verstoße gegen das Prinzip der Einheit des Landes, sagte Rajoy. Die Separatisten betonten mehrfach, der Prozess zum Aufbau eigener staatlicher Institutionen solle auch bei einem Nein des Verfassungsgerichts fortgesetzt werden.

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