Oberstes Verwaltungsgericht stellt Kamera-Drohnen mit Überwachungskameras gleich

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Oberstes Verwaltungsgericht stellt Kamera-Drohnen mit Überwachungskameras gleich. beck-aktuell, 25.10.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/168426)
Das Högsta förvaltningsdomstolen, das oberste Verwaltungsgericht in Schweden, sorgt mit seiner Entscheidung für Aufregung, Kamera-Drohnen rechtlich mit Überwachungskameras gleichzustellen. Am 24.10.2016 kritisierten Medienunternehmen, Drohnen-Piloten und Politiker die Entscheidung Gerichts. Dieses hatte am 21.10.2016 in Stockholm geurteilt, dass mit Kameras ausgestattete Drohnen unter die Gesetze für Überwachungskameras fallen. Daher seien für ihren Betrieb spezielle Genehmigungen nötig, um die Privatsphäre zu schützen. Das Urteil gilt auch für Privatpersonen, die Drohen besitzen.
Schutz der Privatsphäre obsiegt
Diese Entscheidung bedrohe einen gesamten Geschäftssektor, sagte der Verband der etwa 2.000 lizenzierten schwedischen Drohnen-Piloten. Für Medien bedeute dies, dass etwa keine Drohnen mehr bei der Berichterstattung über einen schweren Unfall eingesetzt werden dürften, sagte eine Sprecherin vom Medien-Dachverband Sveriges Tidskrifter. Martin Hemberg von der schwedischen Datenschutzbehörde, die den Fall vor Gericht gebracht hatte, sagte hingegen im schwedischen Radio, es sei wichtig, das Recht aller Menschen auf ihre Privatsphäre zu schützen.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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Oberstes Verwaltungsgericht stellt Kamera-Drohnen mit Überwachungskameras gleich. beck-aktuell, 25.10.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/168426)



