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Russisches Verfassungsgericht stellt nationales Recht über internationale Normen

Leitplanken für KI-unterstützte Justiz

Eine Entschädigung in Milliardenhöhe ist nach einem Urteil des russischen Verfassungsgerichts für die früheren Eigner des zerschlagenen Ölkonzerns Yukos in weite Ferne gerückt. Das Verfassungsgericht in St. Petersburg habe in einem Grundsatzurteil entschieden, dass russisches Recht Vorrang genieße gegenüber internationalen Normen, sagte ein Justizsprecher am 14.07.2015. Vor einem Jahr hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg Russland zur Zahlung von knapp 1,86 Milliarden Euro an die Ex-Aktieninhaber von Yukos verurteilt.

Kremlsprecher: Entscheidung nicht einklagbar

Zudem entschied ein Gericht in Den Haag, dass Moskau wegen der Zerschlagung des Unternehmens fast 50 US-Milliarden Dollar (rund 45 Milliarden Euro) Strafe zahlen soll. Die russische Regierung werde sich in der Frage einer möglichen Entschädigung aber am Urteil des Verfassungsgerichts orientieren, teilte das Justizministerium in Moskau nun mit. Kremlsprecher Dmitri Peskow wollte das Urteil nicht näher kommentieren. "Das ist eine Entscheidung, die nicht einklagbar ist", sagte der Vertraute von Wladimir Putin. Der Präsident hatte eine Entschädigung bereits abgelehnt.

Enteignete Yukos-Investoren drohen mit Pfändung russischen Staatseigentums

Die Gerichte in Straßburg und Den Haag hatten argumentiert, die Zerschlagung vor gut zehn Jahren sei politisch motiviert gewesen. Enteignete Yukos-Investoren drohen damit, ihre Forderungen mit der Pfändung russischen Staatseigentums zu erreichen – etwa auch in Deutschland. Schlüsselfigur von Yukos war der Putin-Kritiker Michail Chodorkowski, der nach fast zehn Jahren russischer Lagerhaft Ende 2013 nach einer Begnadigung nach Westeuropa ausgereist war.