Direkt zum Inhalt
Direkt zum Inhalt
ArbG Bonn

Post darf im Streik weiter Beamte einsetzen

Schüler entlasten Jugendrichter

Die Post darf im aktuellen Tarifkampf um mehr Geld und kürzere Arbeitszeiten weiter Beamte als Ersatz für streikende Angestellte einsetzen. Das hat das Arbeitsgericht Bonn am 26.05.2015 entschieden und damit eine Klage der Gewerkschaft Verdi zurückgewiesen. Die Gewerkschaft sieht die Beamten als Streikbrecher und wollte ihren Einsatz für bestreikte Tätigkeiten ganz verbieten lassen.

Nur zwangsweiser Einsatz von Beamten verboten

Das Gericht verwies auf eine Präzedenzentscheidung des BVerfG von 1993, nach der nur der “zwangsweise“ Einsatz von Beamten untersagt ist. Freiwillige Einsätze seien dagegen erlaubt, sagte der Vorsitzende Richter. Die Streiks in dem Tarifkonflikt gingen weiter. Die Auswirkungen seien aber weiter überschaubar, teilte die Post mit.

Nicht streikberechtigte Beamte werden als Aushilfen eingesetzt

Neben ihren rund 140.000 Angestellten hat die Post noch etwa 38.000 Beamte, die nicht streiken dürfen und während Streiks im Rahmen von Notfallplänen immer wieder auch für Arbeiten von streikenden Angestellten-Kollegen eingesetzt werden. Die Gewerkschaft sieht dadurch die Durchschlagskraft der Streiks und damit ihre gesetzlich geschützten Rechte eingeschränkt.

Verdi fordert 36-Stunden-Woche und 5,5% mehr Lohn

In dem Tarifkonflikt fordert Verdi eine Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit von 38,5 auf 36 Stunden bei vollem Lohnausgleich sowie 5,5% mehr Geld. Die nächste Verhandlungsrunde findet am 01. und 02..06.2015 in Berlin statt. Die Post begrüßte die Entscheidung. Nun dürften arbeitswillige Kollegen auch nicht weiter etwa durch Aushänge am Schwarzen Brett als Streikbrecher diffamiert werden, forderte Post-Konzernvorstand Jürgen Gerdes.

Streitfrage: Können Beamte die Übernahme weiterer Tätigkeiten in der Praxis ablehnen?

Zu der Verhandlung hatte Verdi zahlreiche Fälle von Beamten vorgelegt, die bei Warnstreiks für Tätigkeiten von Angestellten eingesprungen waren. Auch bei diesen Fällen sei aber keiner zwangsweise eingesetzt worden, sagte der Rechtsanwalt der Post. Er legte unter anderem Eidesstattliche Versicherungen von Vorgesetzten einiger der genannten Mitarbeiter vor. Die Gewerkschaft hat allerdings Zweifel, ob Beamte es überhaupt wagen, sich gegen die Übernahme von bestreikten Tätigkeit zu wehren, wenn der Vorgesetzte drängt. Beamte dürfen dienstliche Anweisungen ohnehin nicht ablehnen, um nicht gegen Gesetze zu verstoßen. Sie haben aber die Möglichkeit, beim Dienstherren offiziell Beschwerde gegen den Auftrag einzulegen. Solche Beschwerden könnten mit der Entscheidung, die die Freiwilligkeit des Einsatzes betont, einen größeren Stellenwert bekommen.