Polens Verfassungsgericht hält polnische Justizreform für verfassungswidrig

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Polens Verfassungsgericht hält polnische Justizreform für verfassungswidrig. beck-aktuell, 10.03.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/179431)
Mit ihrem Gesetz zum Verfassungstribunal hat die polnische Regierung nach einem Urteil der obersten Verfassungshüter gegen wesentliche Rechtsgrundlagen verstoßen. Das Verfassungsgericht erklärte am 09.03.2016 mehrere Punkte des Gesetzes der nationalkonservativen Warschauer Regierung für verfassungswidrig. Die Regierung kündigte an das Urteil nicht anerkennen zu wollen.
Zuverlässige und reibungslose Arbeit des Gerichts in Gefahr
"Das Gesetz verhindert eine zuverlässige und reibungslose Arbeit des Gerichts", sagte Andrzej Rzeplinski, der Vorsitzende des Verfassungsgerichts. "Die drastische Begrenzung der unabhängigen Arbeit des Tribunals stört wesentlich die Struktur des Staates", sagte ein anderer Verfassungsrichter. Der Status vor der Gesetzesreform müsse wiederhergestellt werden. Verfassungswidrig seien etwa die Bestimmungen, Fälle chronologisch und nicht nach ihrer Bedeutung zu bearbeiten und dass Urteile nur bei einer Zwei-Drittel-Mehrheit gültig sein sollen.
Regierung will Urteil nicht anerkennen
Kritiker befürchten aufgrund dieser Bestimmung eine Lähmung des Gerichts. Zudem mache es die Gesetzesreform angesichts der Zahl der Altfälle nahezu unmöglich, in der laufenden Legislaturperiode umstrittene Projekte der nationalkonservativen Regierung vor das Tribunal zu bringen. Mehrere Oppositionsparteien und Rechtsexperten hatten gegen das im Dezember 2015 erlassene Gesetz geklagt. Regierungschefin Beata Szydlo hatte bereits am 08.03.2016 angekündigt, die Regierung werde das Urteil nicht anerkennen, da die Verhandlung des Gerichts gegen die Bestimmungen der Gesetzesreform verstoße.
EU prüft Rechtsstaatlichkeit Polens
Das umstrittene Gesetz beschäftigt am 11. und 12.03.2016 auch die Venedig-Kommission, ein Gremium von Rechtsexperten des Europarats. Regierungspolitiker haben bereits betont, der Bericht der Experten habe keinerlei bindende Wirkung für Polen. Die EU-Kommission hat nach Verabschiedung mehrerer kontroverser Gesetze ein Prüfverfahren zur Rechtsstaatlichkeit in Polen eröffnet.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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Polens Verfassungsgericht hält polnische Justizreform für verfassungswidrig. beck-aktuell, 10.03.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/179431)



