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Papageien-Schar in Wohnung

OVG Münster kippt Verbot

Rechtspartnerschaften in Zeiten des Krieges

Eine Tierfreundin am Niederrhein darf trotz eines städtischen Verbots eine Schar munter zwitschernder Papageien in ihrer Wohnung halten. Die Verfügung der Stadt Geldern aus dem Jahr 2013 sei mit einer falschen Rechtsgrundlage aus dem Baurecht begründet worden, entschied das Oberverwaltungsgericht in Münster am 18.02.2016. Die Richter machten allerdings auch deutlich, dass die Tierhalterin in dem seit Jahren ausgetragenen Streit mit ihren Nachbarn gegen Gesetze verstoßen haben dürfte. Allerdings nicht gegen Baurecht, sondern möglicherweise gegen Lärmschutzvorgaben (Az.: 10 A 985/14).

Stadt stützte Verbot auf Bauplanungsrecht

Die Frau hielt über zehn Jahre auf ihrem Grundstück eine ganze Kolonie von Kakadus. Insgesamt neun Tiere waren es schließlich. Wegen der Schreie der Tiere kam es immer wieder zum Streit mit den Nachbarn in dem Wohngebiet. Die Stadtverwaltung verbot der Frau mit Verweis auf Bauplanungsrecht die Haltung von mehr als zwei Tieren. Sonst würde das Maß der üblichen Wohnnutzung überschritten. Das sah das OVG anders. Zum Wohnen zähle das Halten von Tieren wie Hunden, Katzen und Vögeln. Dabei spiele die Zahl keine Rolle.

Immissionsschutzgesetz als Grundlage

Dagegen könnte die Stadt nach Ansicht der OVG-Richter auf einer anderen Rechtsgrundlage erfolgreich gegen das Halten zahlreicher Tiere in einer Wohnung vorgehen: "Die Stadt Geldern hätte zum Beispiel zum Schutz der Anwohner das Immissionsschutzgesetz wählen können, um die Nachbarn vor Einflüssen wie Lärm zu schützen", sagte der Vorsitzende Richter in der mündlichen Verhandlung. Nach derzeitigem Stand besteht jedoch kein Anlass für ein Eingreifen, denn die Papageien leben nicht mehr in der Wohnung.