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OVG Weimar

Verbot der Verkaufsöffnung an Sonntagen in Erfurt ab sofort wirksam

Carl von Ossietzky

Das verwaltungsgerichtliche Verbot für die Verkaufsöffnung an Sonntagen in der Stadt Erfurt ist ungeachtet dessen Rechtskraft ab sofort zu beachten, da die der Verkaufsöffnung zugrundeliegende Verordnung offenkundig an gravierenden Rechtsmängeln leidet. Dies hat das Thüringer Oberverwaltungsgericht in Weimar auf Antrag der Gewerkschaft ver.di mit Beschluss vom 30.09.2016 entschieden (Az.: 3 EN 754/16).

OVG: Sofortiges Außer-Vollzug-Setzen der städtischen Verordnung geboten

Das OVG hat klargestellt, dass dem verwaltungsgerichtlichen Urteil vom 22.09.2016 zwar noch die Rechtskraft fehlt, ein sofortiges Außer-Vollzug-Setzen der städtischen Verordnung jedoch geboten ist. Allein erwerbswirtschaftliche Belange und Freizeitinteressen rechtfertigten nicht auch die vorübergehende Fortgeltung der den verfassungsrechtlichen Sonntagsschutz verletzenden Verordnung. Die Stadt Erfurt müsse den Beschluss unverzüglich umsetzen. Das Gesetz ermögliche bei Zuwiderhandlungen Zwangsmaßnahmen und die Verhängung von Geldbußen.