Kita-Beiträge für jüngere Geschwister von beitragsfreien Vorschulkindern unzulässig

Zitiervorschlag
Kita-Beiträge für jüngere Geschwister von beitragsfreien Vorschulkindern unzulässig. beck-aktuell, 07.06.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/175046)
Eine Elternbeitragssatzung, die für Geschwisterkinder von beitragsfreien Vorschulkindern die Zahlung eines Elternbeitrags vorsieht, ist unwirksam, da eine solche Regelung nicht mit dem am 01.08.2014 in Kraft getretenen § 23 Abs. 5 Satz 3 Kinderbildungsgesetz (Kibiz) zu vereinbaren ist. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster am 07.06.2016 mit Urteilen in fünf Fällen entschieden (Az.: 12 A 1756/15 bis 12 A 1760/15).
Sachverhalt
In allen Fällen hatten Eltern mit jeweils zwei Kindern geklagt. Beide Kinder besuchten im Kindergartenjahr 2014/15 jeweils einen Kindergarten. Für das ältere Kind, das im Anschluss an dieses Kindergartenjahr eingeschult wurde (Vorschulkind), bestand nach dem nordrhein-westfälischen Kinderbildungsgesetz Beitragsfreiheit. Die Elternbeitragssatzung der beklagten Stadt Kempen sah vor, dass bei gleichzeitigem Kindergartenbesuch von Geschwisterkindern nur für ein Kind ein Beitrag zu zahlen ist. Eine weitere Regelung in der Satzung bestimmte aber, dass dieser eine Beitrag auch dann zu zahlen ist, wenn für ein Kind eine Beitragsbefreiung aufgrund des Vorschuljahres besteht. Das Verwaltungsgericht gab der Klage der Eltern statt.
OVG: Beitragssatzung der Beklagten verstößt gegen Kibiz
Das Oberverwaltungsgericht hat die vorinstanzliche Entscheidung bestätigt und die Beitragssatzung der Beklagten für unwirksam und nichtig erklärt. Die Regelung sei nicht mit dem am 01.08.2014 in Kraft getretenen § 23 Abs. 5 Satz 3 Kibiz zu vereinbaren. Diese Vorschrift gebe vor, dass beitragsfreie Vorschulkinder im Rahmen von Geschwisterregelungen in kommunalen Elternbeitragssatzungen so zu berücksichtigen sind, als ob für sie ein Beitrag zu leisten wäre. Aufgrund dieser gesetzlichen Vorgabe sei der eine Beitrag, der nach der Elternbeitragssatzung der Stadt Kempen im Fall von Geschwisterkindern zu zahlen sei, derjenige des tatsächlich beitragsfreien Vorschulkinds.
Gesetzliche Regelung zur Beitragsfreiheit verfassungsgemäß
Die weitere Satzungsregelung, nach der im Fall von beitragsfreien Vorschulkindern für das andere (jüngere) Kind ein Beitrag erhoben werde, sei deshalb unwirksam. Verfassungsrechtliche Bedenken gegen § 23 Abs. 5 Satz 3 Kibiz bestünden aufgrund des weiten Gestaltungsspielraums des Landesgesetzgebers nicht. Ein Verstoß gegen das Konnexitätsprinzip liege nicht vor, weil die Vorschrift nicht selbst eine doppelte Beitragsbefreiung von Vorschul- und Geschwisterkindern anordne, sondern sich diese aus den Satzungsregelungen der jeweiligen Kommune ergebe.
- Redaktion beck-aktuell
- OVG Münster
- Urteil vom 07.06.2016
- 12 A 1756/15; 12 A 1757/15; 12 A 1758/15; 12 A 1759/15; 12 A 1760/15
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Kita-Beiträge für jüngere Geschwister von beitragsfreien Vorschulkindern unzulässig. beck-aktuell, 07.06.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/175046)



