Busse müssen "E-Scooter" nicht mitnehmen

Zitiervorschlag
Busse müssen "E-Scooter" nicht mitnehmen. beck-aktuell, 15.06.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/192246)
Betreiber eines öffentlichen Linienverkehrs mit Bussen sind nicht verpflichtet, "E-Scooter" zu befördern. Denn "E-Scooter" könnten in Bussen nicht fixiert werden und stellten damit bei ihrem Gewicht eine Gefahr für die Fahrgäste dar, so die Argumentation des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen in Münster (Beschluss vom 15.06.2015, Az.: 13 B 159/15, unanfechtbar).
Schwerstbehinderter Mann begehrt Mitbeförderung seines "E-Scooters"
Der Antragsteller, ein Mann aus Haltern am See, hatte von der Antragsgegnerin, den "Vestischen Straßenbahnen", die im Kreis Recklinghausen den öffentlichen Personennahverkehr mit Bussen betreiben, verlangt, dass sie seinen E-Scooter befördern. Er sei schwerstbehindert und der Einsatz des dreirädrigen E-Scooters erhöhe seine Mobilität. Die Antragsgegnerin hatte die Beförderung unter Hinweis auf erhebliche Sicherheitsbedenken abgelehnt und angeboten, den Antragsteller mit einem handbetriebenen oder einem Elektro-Rollstuhl zu befördern. Ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim erstinstanzlich zuständigen Verwaltungsgericht Gelsenkirchen blieb erfolglos (BeckRS 2015, 41071). Gegen die VG-Entscheidung legte der Antragsteller Beschwerde ein. Diese wies das OVG Münster zurück.
Gefahr für Betriebssicherheit und andere Fahrgäste
Die Beförderung des E-Scooters bei gleichzeitiger Mitfahrt des Fahrgastes unterliege den Regelungen für die Beförderung von Sachen, so das OVG. Diese würden nur dann befördert, wenn dadurch die Betriebssicherheit und andere Fahrgäste nicht gefährdet werden könnten. Das sei hier aber der Fall. Nach der "Untersuchung möglicher Gefährdungspotentiale bei der Beförderung von Elektromobilen (E-Scootern) in Linienbussen" einer sachverständigen Stelle sei zu befürchten, dass der E-Scooter des Antragstellers, der – anders als ein Rollstuhl – im Bus nicht fixiert werden könne und quer zur Fahrtrichtung des Busses stehe, bei einem Gewicht von 138 Kilogramm nicht erst bei einer Notbremsung, sondern schon bei geringeren Beschleunigungs- beziehungsweise Verzögerungswerten kippen oder rutschen und dabei andere Fahrgäste verletzten könne.
- Redaktion beck-aktuell
- OVG Münster
- Beschluss vom 15.06.2015
- 13 B 159/15
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Busse müssen "E-Scooter" nicht mitnehmen. beck-aktuell, 15.06.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/192246)



