OVG Münster bestätigt Entlassung eines Salafisten aus der Bundeswehr

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OVG Münster bestätigt Entlassung eines Salafisten aus der Bundeswehr. beck-aktuell, 15.05.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/193596)
Ein Salafist durfte als ehemaliger Zeitsoldat vorzeitig aus der Bundeswehr entlassen werden. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster entschieden und damit den Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen abgelehnt (Beschluss vom 13.05.2015 , Az.: 1 A 807/15). Die Entscheidung des VG ist damit rechtskräftig.
VG: Zweifel des Dienstherrn an Eintritt für freiheitlich-demokratische Grundordnung vertretbar
Nach Auffassung des VG war die Entscheidung, den Kläger wegen mangelnder Eignung zu entlassen, nicht zu beanstanden. Die Bundeswehr habe die Entlassung vertretbar darauf gestützt, es bestünden Zweifel daran, dass er als Soldat jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten würde, weil er sich dem Salafismus zugewandt habe und für ihn religiöse Gebote über der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stünden.
Dienstherrn hat Grenze seines Beurteilungsspielraums nicht überschritten
Das OVG bestätigte jetzt den rechtlichen Ansatz des VG, die wertende Entscheidung des Dienstherrn über das Vorliegen eines Eignungsmangels könne im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nur eingeschränkt überprüft werden, weil nur die militärischen Vorgesetzten sachverständig und zuverlässig beurteilen könnten, ob der Soldat künftig den Anforderungen entsprechen werde. Der Kläger habe nicht aufgezeigt, dass sich die Entlassung nicht im Rahmen des dem Dienstherrn eröffneten Beurteilungsspielraums halte. Der ehemalige Zeitsoldat hatte unter anderem geltend gemacht, es könne kein Grund für die Entlassung eines deutschen Soldaten sein, wenn er die Gesellschaftsordnung Saudi-Arabiens angeblich als vorbildlich darstelle und die Bundesrepublik Deutschland zur Aufrechterhaltung dieser Gesellschaftsordnung schwere Waffen liefere. Die Annahme, dass er der salafistischen Szene zuzurechnen oder überhaupt Salafist sei, sei ebenso unsubstantiiert wie die generelle Annahme, ein Salafist könne grundsätzlich nicht auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung stehen.
Kläger konnte seine zunehmende Radikalisierung nicht widerlegen
Das OVG folgte dieser Auffassung nicht. Der Kläger habe insbesondere die Fakten, die nach Auffassung des VG die Annahme rechtfertigten, er habe sich zunehmend radikalisiert und müsse mittlerweile als gefestigter Salafist eingeordnet werden, nicht durchgreifend in Frage gestellt.
- Redaktion beck-aktuell
- OVG Münster
- Beschluss vom 13.05.2015
- 1 A 807/15
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OVG Münster bestätigt Entlassung eines Salafisten aus der Bundeswehr. beck-aktuell, 15.05.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/193596)



