OVG Münster stoppt Sperrung von Pornhub und YouPorn

Zitiervorschlag
OVG Münster stoppt Sperrung von Pornhub und YouPorn. beck-aktuell, 09.10.2026 (abgerufen am: 10.10.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/207486)
Wegen Verstößen gegen den Jugendschutz sollten Pornhub und YouPorn in Deutschland gesperrt werden. Dem hat das OVG Münster einen Riegel vorgeschoben: Die deutschen Medienaufsichtsbehörden seien nicht zuständig.
Die Landesanstalt für Medien NRW ist vorerst damit gescheitert, die Pornoplattformen "Pornhub" und "YouPorn" in Deutschland sperren zu lassen. Das OVG Münster entschied in zwei Eilverfahren, dass ein deutscher Internetanbieter die Seiten derzeit nicht blockieren muss (Beschlüsse vom 09.10.2026 – 13 B 1351/25 und 13 B 1359/25).
Hintergrund ist ein seit Jahren andauernder Streit um den Jugendschutz. Nach Ansicht der Medienanstalt NRW ermöglichen die Internetplattformen Minderjährigen den Zugang zu pornografischen Inhalten, weil ein wirksames, effektives Alterskontrollsystem fehlt. Bereits 2020 untersagte die Behörde der Betreiberin mit Sitz in Zypern deshalb den Betrieb der Angebote in dieser Form. Da die Betreiberin die Anordnung nicht befolgte und Maßnahmen gegen das Unternehmen im Ausland ins Leere liefen, nahm die Behörde schließlich die deutschen Internetprovider in die Pflicht und ordnete 2024 die Sperrung der Seiten an.
Deutsche Vorschriften greifen nicht
Auf den dagegen gerichteten Eilantrag der zypriotischen Plattformbetreiberin entschied das VG Düsseldorf, dass der Internetanbieter die Seiten in Deutschland vorerst nicht sperren muss. Die dagegen gerichteten Beschwerden der Landesanstalt für Medien NRW beim OVG Münster hatten nun ebenfalls keinen Erfolg.
Die Richterinnen und Richter verwiesen darauf, dass für Online-Dienste innerhalb der EU grundsätzlich das sogenannte Herkunftslandprinzip gilt. Danach müssten sich Anbieter in erster Linie an die Regeln des Staates halten, in dem sie ihren Sitz haben. Für die Betreiberin von "YouPorn" und "Pornhub" sei das Zypern. Ein Verstoß gegen den deutschen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag könne der Plattformbetreiberin also nicht vorgeworfen werden.
Zypern bzw. Brüssel zuständig
Hinzu kommt nach Auffassung des Gerichts, dass der Jugendschutz auf großen Online-Plattformen inzwischen weitgehend durch den europäischen Digital Services Act (DSA) geregelt wird. Auch dieser verpflichte Plattformen, Kinder und Jugendliche vor schädlichen Inhalten zu schützen und enthalte Rechtsgrundlagen, um behördlich gegen Verstöße vorzugehen. Zuständig für die Durchsetzung dieser Vorgaben seien jedoch in erster Linie die Behörden am Sitz der Plattformen. Bei "YouPorn" wäre das Zypern, bei der als besonders große Online-Plattform eingestuften Seite "Pornhub" die Europäische Kommission.
Die Kommission habe zudem bereits ein entsprechendes Verfahren eingeleitet und prüfe, ob "Pornhub" gegen die europäischen Jugendschutzvorgaben verstößt, hieß es in einer Pressemitteilung des Gerichts. Bis diese Verfahren abgeschlossen sind, bleiben beide Plattformen für Nutzerinnen und Nutzer in Deutschland jedoch vorerst weiterhin erreichbar. Die Beschlüsse sind unanfechtbar.
- Redaktion beck-aktuell, sst
- OVG Münster
- Beschluss vom 09.10.2026
- 13 B 1351/25; 13 B 1359/25
Zitiervorschlag
OVG Münster stoppt Sperrung von Pornhub und YouPorn. beck-aktuell, 09.10.2026 (abgerufen am: 10.10.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/207486)



