OVG Magdeburg bestätigt Anordnungen zur Sanierung der ehemaligen Tontagebaue Möckern und Vehlitz

Zitiervorschlag
OVG Magdeburg bestätigt Anordnungen zur Sanierung der ehemaligen Tontagebaue Möckern und Vehlitz. beck-aktuell, 08.06.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/192641)
Das Oberverwaltungsgericht Magdeburg hat die Rechtmäßigkeit bodenschutzrechtlicher Sanierungsanordnungen des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt gegen den Insolvenzverwalter der ehemaligen Betreiberin der Tontagebaue Möckern und Vehlitz überwiegend bestätigt (OVG Sachsen-Anhalt, Urteile vom 22.04.2015, Az.: 2 L 47/13; 2 L 48/13; 2 L 52/13; 2 L 53/13).
Sachverhalt
In den Jahren 2002 bis 2008 hatte die ehemalige Betreiberin die Tontagebaue Möckern und Vehlitz auf der Grundlage bergrechtlicher Betriebsplanzulassungen mit Abfällen verfüllt. Abgelagert wurden unter anderem Abfälle mit einem hohen Anteil an klein geschreddertem Hausmüll und hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen. Nachdem im Rahmen von ersten Gefahrenbeurteilungen festgestellt worden war, dass insbesondere von dem in den abgelagerten Verfüllmaterialien enthaltenen Sickerwasser Gefahren für die Umwelt ausgehen, wurde die Verfüllung durch das Landesamt im Jahr 2008 gestoppt. Nach weiteren Untersuchungen erließ das Landesamt in den Jahren 2011 und 2012 mehrere Sanierungsanordnungen gegen den Insolvenzverwalter der inzwischen insolventen ehemaligen Betreiberin.
Illegale Abfallbeseitigung
Das Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Anordnungen überwiegend rechtmäßig waren. Bei der in Möckern und Vehlitz vorgenommenen Verfüllung der Tongruben handele es sich um illegale Abfallbeseitigung, da die tatsächlich abgelagerten Abfälle für den vorgesehenen Zweck, die Wiedernutzbarmachung der Oberfläche der ehemaligen Tagebaue, nicht geeignet gewesen seien.
Bundesbodenschutzgesetz als gesetzliche Grundlage
Bis zum 31.05.2012 konnte die zuständige Behörde – hier das Landesamt für Geologie und Bergwesen – gegen die in den ehemaligen Tagebauen Möckern und Vehlitz betriebenen, inzwischen stillgelegten illegalen Deponien auf der Grundlage des Bundesbodenschutzgesetzes vorgehen. Dieses Gesetz lasse auch ein Vorgehen gegen den Insolvenzverwalter zu. Die bis zum 31.05.2012 erlassenen Anordnungen des Landesamtes waren daher laut Gericht rechtmäßig. Aufgrund einer Gesetzesänderung zum 01.06.2012 war ab diesem Zeitpunkt ein Vorgehen nach dem Bundesbodenschutzgesetz nicht mehr möglich. Die danach erlassene Anordnung musste daher aufgehoben werden.
- Redaktion beck-aktuell
- OVG Magdeburg
- Keine Angabe vom 22.04.2015
- L 47/13; 2 L 48/13; 2 L 52/13; 2 L 53/13
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OVG Magdeburg bestätigt Anordnungen zur Sanierung der ehemaligen Tontagebaue Möckern und Vehlitz. beck-aktuell, 08.06.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/192641)



