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OVG Berlin-Brandenburg versagt Presse Anspruch auf Auskunft über vertrauliche diplomatische Gespräche mit ukrainischer Regierung

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Die Bundesregierung ist nicht verpflichtet, einem Pressevertreter Auskunft über einen Bericht des deutschen Botschafters in der Ukraine zu geben, der mutmaßlich vertrauliche Gespräche mit der ukrainischen Regierung über Fragen zu militärischen Fähigkeiten der Separatisten beinhaltet. Die diplomatische Einnahme der deutschen Vermittlerrolle in diesem Konflikt setze eine unbedingte Vertraulichkeit voraus, die dem Auskunftsanspruch der Presse vorgehe, hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in einem Eilverfahren entschieden (Beschluss vom 08.12.2015, Az.: 6 S 37.15).

OVG: Diplomatie hat Vorrang gegenüber Auskunftsanspruch der Presse

Das OVG hat damit eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigt. Das VG hatte der Gestaltung der diplomatischen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland Verfassungsrang beigemessen, der im konkreten Fall dem ebenfalls verfassungsrechtlich geschützten Auskunftsanspruch der Presse vorgehe. Dieser Einschätzung hat sich das OVG angeschlossen. Es führt aus, die Bundesregierung nehme in dem Konflikt zwischen der Ukraine, den ukrainischen Separatisten und der Russischen Föderation die Rolle eines Vermittlers wahr, der mit den Konfliktbeteiligten im Gespräch bleibe und so eine friedenssichernde Funktion erfülle.

Vermittlerposition erfordert unbedingtes Vertrauen sämtlicher Konfliktparteien

Die damit eingenommene neutrale Position setze unbedingtes Vertrauen sämtlicher Konfliktparteien voraus, das bei der Preisgabe von Informationen, deren vertrauliche Behandlung vereinbart worden sei, Schaden erleiden müsste. Es komme nicht darauf an, ob von anderer Stelle Informationen über Treffen zwischen der Bundesregierung und einem oder mehreren der Konfliktbeteiligten an die Öffentlichkeit gelangt seien. Der Antragsteller könne sich deshalb nicht mit Erfolg darauf berufen, dass es einen nicht autorisierten Bericht einer niederländischen Diplomatin sowie eine Erklärung der ukrainischen Regierung über das Thema der begehrten Auskunft gebe.