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OLG Stuttgart

Vier Männer als Unterstützer der Terrorvereinigung "Ahrar al-Scham" verurteilt

Vollzeit mit der Brechstange?

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat am 06.10.2016 vier Männer wegen Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung zu Strafen zwischen einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung und dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Das OLG sah es als erwiesen an, dass das Quartett die in Syrien aktive Miliz "Ahrar al-Scham" vom Südwesten aus mit Stiefeln, Militärparkas und Krankenwagen versorgt hatte (Az.: 3-2 StE 8/15).

"Ahrar al-Scham" in Deutschland erstmals als terroristische Vereinigung qualifiziert

Mit dem Strafmaß folgte das Gericht überwiegend dem Plädoyer der Bundesanwaltschaft. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert. Der Prozess gilt als Pilotverfahren, weil erstmals in Deutschland der Status von "Ahrar al-Scham" als terroristische Vereinigung gerichtlich festgelegt wurde. Die Gruppierung ist neben der Nusra-Front die wichtigste Kraft des Rebellenbündnisses "Dschaisch al-Fatah". Die Vereinigung ist einer der schärfsten Gegner des syrischen Regimes von Präsident Baschar al-Assad. Sie tritt für einen islamischen Gottesstaat ein.