OLG Oldenburg gewährt Opfer der Veröffentlichung pornografischer Fotomontagen 15.000 Euro Schmerzensgeld

Zitiervorschlag
OLG Oldenburg gewährt Opfer der Veröffentlichung pornografischer Fotomontagen 15.000 Euro Schmerzensgeld. beck-aktuell, 20.10.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/186191)
Wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts hat der 13. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg in einem am 19.10.2015 veröffentlichten Urteil vom 11.08.2015 einen Mann aus Oldenburg dazu verurteilt, seiner Schwägerin für die Veröffentlichung pornografischer Fotomontagen von ihr im Internet ein Schmerzensgeld zu zahlen. Es reduzierte allerdings die Höhe der Schmerzensgeldsumme von zunächst 22.000 Euro auf 15.000 Euro (Az.: 13 U 25/15, BeckRS 2015, 15239).
Pornografische Fotomontagen landeten im Netz
Die Klägerin wurde im Oktober 2010 darauf aufmerksam gemacht, dass pornografische Darstellungen ihrer Person auf verschiedenen Websites im Internet veröffentlicht seien. Es handelte sich dabei um Fotomontagen, auf denen ihr Gesicht und die teil- oder vollständig entblößten Körper nackter Frauen in pornografischen Posen zu sehen waren. Teilweise enthielten die Darstellungen sogar den Namen und die Heimatregion der Klägerin. Die Klägerin verdächtigte ihren Schwager, den Beklagten, und erstattete gegen ihn Strafanzeige.
Polizei fand belastendes Material auf PC des Beklagten
Im Zuge des polizeilichen Ermittlungsverfahrens wurde das Wohnhaus des Beklagten durchsucht. Man beschlagnahmte mehrere Computer und Festplatten. Auf den Festplatten wurden etliche pornografische Dateien und manipulierte Bilder mit dem Gesicht der Klägerin gefunden. Der Beklagte bestritt, damit etwas zu tun zu haben. Er behauptete, die Festplatten hätten frei zugänglich in seinem Arbeitszimmer gelegen. Bisweilen habe er sie auch an Freunde und Verwandte verliehen.
LG Oldenburg gewährte 22.000 Euro Schmerzensgeld
Die Klägerin erhob Klage vor dem Landgericht Oldenburg, mit der sie ihren Schwager auf Zahlung eines Schmerzensgeldes in Anspruch nahm. Das Landgericht kam nach umfangreicher Beweisaufnahme zu der Überzeugung, dass der Beklagte die Fotomontagen erstellt und im Internet veröffentlicht hatte. Es verurteilte ihn wegen schwerwiegender Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes der Klägerin zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 22.000 Euro. Die hiergegen eingelegte Berufung des Beklagten hatte nur insoweit Erfolg, als die Summe reduziert wurde.
OLG reduziert Schmerzensgeldsumme mangels konkreter Beeinträchtigung
Das OLG hatte keine Zweifel an der Richtigkeit der Beweiswürdigung des Landgerichts und hielt den Beklagten ebenfalls für den Urheber der Fotomontagen. Es reduzierte das Schmerzensgeld jedoch auf 15.000 Euro, weil höhere Beträge in der Rechtsprechung nur dann zuerkannt würden, wenn das Opfer einer pornografischen oder erotischen Internetveröffentlichung konkrete Beeinträchtigungen wie Telefonanrufe oder Klingeln an der Haustür erlitten habe. Das sei bei der Klägerin glücklicherweise nicht der Fall gewesen, so das OLG.
- Redaktion beck-aktuell
- OLG Oldenburg
- Urteil vom 11.08.2015
- 13 U 25/15
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OLG Oldenburg gewährt Opfer der Veröffentlichung pornografischer Fotomontagen 15.000 Euro Schmerzensgeld. beck-aktuell, 20.10.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/186191)



